EuGH Rote Louboutin-Sohlen können als Marke geschützt werden

Die roten Sohlen des Luxusschuhherstellers können als Marke geschützt werden. Der Rechtsstreit darum geht aber weiter.

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Louboutin: Rote Sohlen können als Marke geschützt werden Quelle: dpa

Luxemburg Die roten Sohlen des Luxusschuhherstellers Louboutin könnten nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin als Marke geschützt sein. Es gehe bei den geschützten Rechten um den speziellen Farbton und nicht um die Form, die nicht als Marke eingetragen werden kann, entschied der EuGH in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache C-163/16).

Mit diesem Verbot einer Form als Marke hatte der niederländische Schuhhersteller Van Haren in einem Rechtsstreit mit Louboutin argumentiert.

Der französische Modeschöpfer Christian Louboutin hatte die roten Sohlen in Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg 2010 für Schuhe und 2013 für Stilettos als Marke eingetragen. Nachdem Van Haren 2012 ebenfalls hochhackige Schuhe mit roter Sohle verkauft hatte, brachte Louboutin den Fall vor niederländische Gerichte. Diese baten den EuGH um Klärung.

Ob Louboutin gegen Van Haren recht behält, muss nun wiederum das niederländische Gericht entscheiden.

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