Luxemburg Frankreich kann gegen Manager des Fahrdienstvermittlers Uber ein Strafverfahren führen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden. In dem Fall geht es um den Dienst UberPop, der seitdem ausgesetzt war. Französische Behörden werfen dem US-Unternehmen den Betrieb eines illegalen Taxidienstes vor.
„Mitgliedstaaten können die rechtswidrige Ausübung einer Beförderungstätigkeit wie UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden, ohne der Kommission den Gesetzentwurf, mit dem dies unter Strafe gestellt wird, vorab mitteilen zu müssen“, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Bereits im Dezember hatte der EuGH entschieden, dass ein Dienst wie UberPop eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.