




Es gibt auf Ebay aktuell rund 136.000 Parfum-Angebote. Welches Wässerchen wirklich im Flakon ist, stellt sich oft erst Daheim heraus. Der Onlinehandel mit Plagiaten boomt; im Kosmetikbereich wurden im vergangenen Jahr über 50 Prozent mehr gefälschte Produkte beschlagnahmt als im Vorjahr.
Häufig sind die Zahlungsdaten die einzige Möglichkeit, an vermeintliche Betrüger heranzukommen. Doch in Deutschland konnten Banken bislang pauschal die Auskunft über verdächtige Kunden verweigern – mit Berufung auf das Bankgeheimnis. Damit ist jetzt Schluss. Die Luxemburger Richter entschieden, dass die Markenrechte im Zweifel stärker wiegen als der Schutz personenbezogener Daten.
Produktpiraterie im Maschinen- und Anlagebau
China: 72 %
Deutschland: 23 %
Türkei: 20 %
Indien: 19 %
Italien: 15 %
Taiwan: 10 %
Quelle: VDMA
2006: 5 Milliarden Euro
2007: 7 Milliarden Euro
2009: 6,4 Milliarden Euro
2011: 7,9 Milliarden Euro
2013: 7,9 Milliarden Euro
Quelle: VDMA
Komponenten: 64 %
Design: 56 %
Komplette Maschinen: 51 %
Ersatzteile: 44 %
Kataloge, Broschüren: 35 %
Bedienungsanleitungen: 16 %
Verpackungen: 12 %
Quelle: VDMA
Geklagt hatte die deutsche Coty GmbH, Tochter des weltgrößten Parfumherstellers Coty. Das Unternehmen entdeckte auf Ebay ein gefälschtes Davidoff-Parfum, dessen Lizenzrechte ihr gehören. Coty forderte die Sparkasse Magdeburg auf, die Identität der Verkäuferin preiszugeben. Doch die Sparkasse weigerte sich und berief sich auf das Bankgeheimnis. Coty und die Bank gingen in einen Rechtsstreit, der nun vor dem Europäischen Gerichtshof endete.
„In Zukunft kann jemand, der offensichtlich in seinen Urheber-, Marken- oder Patentrechten verletzt ist, direkt zur Bank des Verdächtigen gehen. Die Institute dürfen nicht mehr pauschal eine Auskunft verweigern. Für die Banken wird nun ein erheblicher administrativer Mehraufwand entstehen.“, sagt Andreas Splittgerber, Anwalt bei der Wirtschaftskanzlei Olswang in München. Der Jurist ist spezialisiert auf IT- und Datenschutzrecht.





Im Gegensatz zur Schweiz ist das Bankgeheimnis in Deutschland nicht gesetzlich fixiert. Es beruht auf dem vertraglichen Versprechen der Banken, die Identität der Kunden zu schützen. Doch in bestimmten Fällen müssen die Institute die Daten ihrer Kunden herausrücken – bei Verdacht auf Straftaten beispielsweise. Produktpiraterie ist zwar eine Straftat, doch die Klage der Coty GmbH gehört juristisch zum Zivilrecht und nicht zum Strafrecht. In solchen Fällen bleibt das Bankgeheimnis unantastbar.
„Im Zweifel muss eine Abwägung stattfinden, zum Beispiel nach dem Bundesdatenschutzgesetz“, erklärt Splittgerber. Die Luxemburger Richter haben in ihrem Urteil explizit betont, dass die Bank gegebenenfalls weiterhin ihre Kunden schützen darf. „In bestimmten Fällen ist die Verletzung der Patent-, Marken- oder Urheberrechte nicht so stark. Dann wiegen die Persönlichkeitsrechte und damit das Bankgeheimnis mehr. Jedoch kann die Bank sich nicht mehr per se auf das Bankgeheimnis berufen“
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schätzt die Schäden, die durch Produktpiraterie entstehen, auf 50 Milliarden jährlich. „Das Internet hat das Problem sehr verschärft. Viele gefälschte Produkte werden online verkauft. Hier können Kunden nicht erkennen, ob sie ein gefälschtes Produkt kaufen, häufig werden Bilder des Originals verwendet“, sagt Doris Möller, Plagiatsexpertin der DIHK.
Die meisten Plagiate kursieren im Konsumartikelbereich z.B. in der Kosmetik- und Parfumbranche und bei Kleidung. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 1,5 Millionen gefälschte Kosmetika beschlagnahmt, 54 Prozent mehr als 2013.
Das Urteil des EuGH bezieht sich jedoch nicht nur auf Produktplagiate, sondern auch auf andere Urheberrechtsverletzungen. So können beispielsweise auch Personen, die illegal Filme anbieten, sich in Zukunft nicht länger auf das Bankgeheimnis verlassen.