Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff muss um seine Villa fürchten

Der frühere Bertelsmann- und Arcandor-Chef Thomas Middelhoff muss um seine Bielefelder Villa bangen. Der Insolvenzverwalter hat weitere Forderungen aufgestellt, um die Gläubiger auszahlen zu können.

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Thomas Middelhoff Quelle: dpa

In das private Insolvenzverfahren des früheren Bertelsmann- und Arcandor-Chefs Thomas Middelhoff kommt Bewegung. Nach Informationen der WirtschaftsWoche erwägt Middelhoff die Aufstellung eines so genannten Insolvenzplans. Damit könnte der frühere Top-Manager deutlich schneller schuldenfrei werden als über ein reguläres Insolvenzverfahren. „Ein Insolvenzplan wäre sinnvoll“, sagte Middelhoffs Anwalt Hartmut Fromm dem Magazin.

Auch im vorläufigen Gläubigerausschuss, in dem Middelhoffs sieben wichtigste Gläubiger vertreten sind, gibt es Interesse an einer Abkürzung des Verfahrens über einen Insolvenzplan.

Middelhoffs Insolvenzverwalter Thorsten Fuest wollte die Insolvenzplan-Überlegungen nicht kommentieren. Er will zunächst zahlreiche Vermögensverschiebungen des früheren Managers rückgängig machen, darunter auch die Übertragung seiner Bielefelder Villa. „Wir haben einige Zahlungen und Vermögensübertragungen identifiziert, die anfechtbar sind und die wir für die Gläubiger zurückfordern werden“, sagte er der WirtschaftsWoche. „Dazu gehören etwa Zahlungen an Banken. Auch die Übertragung einer Immobilie in Bielefeld in eine Familiengesellschaft werden wir anfechten.“

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Fuest geht davon aus, dass Middelhoff schon vor Jahren um seine Finanzsituation wusste und versuchte, sein Vermögen vor möglichen Forderungen abzuschirmen. Fuest: „Eine Kernfrage lautet: Wann konnten die Beteiligten absehen, dass es zu Zahlungsproblemen kommen würde. Wir gehen derzeit davon aus, dass für Herrn Middelhoff nach der Arcandor-Insolvenz ab Mitte 2009 klar war, dass etwas passieren würde. In der Folge ist in Sachen ‚asset protection‘ viel passiert.“

Es gibt daher viele Themen und Ansätze, denen die Insolvenzverwaltung nachgehen muss, so Fuest. „Dazu zählen etwa die Zahlungsflüsse in verschiedenen Geschäftsbesorgungsverträgen“.

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