Falsche Gesundheitsversprechen Schönfärberei auf dem Etikett

Weit mehr als die Hälfte aller Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln sind irreführend. Sie sind entweder gar nicht erlaubt oder übertrieben. Der Verbraucher hat kaum Chancen, die Tricksereien zu erkennen.

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Die größten Lügen der Lebensmittelindustrie
Der Name kann über Erfolg oder Misserfolg eines neuen Produktes entscheiden. Deshalb verpflichten Unternehmen zum Teil extra Namenserfinder: Das hilft aber nicht immer - manchmal sind die Namen irreführend und es versteckt sich nicht das dahinter, was man auf den ersten Blick erwartet. "Crispy Chicken" ist schlichtweg paniertes Hähnchenbrustfilet und in einem Frischkäse mit Ziegenmilch wird nicht nur Ziegenmilch drin sein, sondern auch andere Milchbestandteile. Ein Blick auf die Rückseite hilft den "richtigen" Bestandteilen auf die Spur zu kommen.Der Ratgeber "Lebensmittel-Lügen – wie die Food-Branche trickst und tarnt" deckt diese und andere 'Lügen' auf. Er ist für 9,90 Euro bei allen Verbraucherzentralen oder im Internet unter www.vz-ratgeber.de erhältlich. Quelle: dpa
Man vermutet es nicht, aber nicht selten versteckt sich Alkohol in der Zutatenliste - das ist vor allem für Alkoholiker gefährlich, die schon bei kleinsten Mengen rückfällig werden können. Achtung: Sollte sich nur eine sehr geringe Menge Alkohol in den Lebensmitteln verstecken, kann das häufig auch als Trägerstoffe oder Lösungsmittel getarnt sein und taucht dann nur als Aroma auf. Quelle: dpa
Immer mehr Verbraucher achten bei ihrem Einkauf auf regionale Produkte - das kann sich aber schnell als Lüge entpuppen. Denn ein einheitliches Gesetz gibt es dafür nicht, sondern es liegt im Ermessen der Anbieter, ob die Produkte wirklich regional sind, also dort hergestellt wurden oder nur dort verkauft werden. Man sollte sich also ganz genau die Verpackung anschauen. Quelle: dpa
Für Zutaten, die - meist verführerisch - auf Gläsern, Verpackungen oder Dosen abgebildet sind, besteht eine "Mengenkennzeichnungspflicht", die anzeigt, wie viel davon tatsächlich im Produkt steckt. Vorsicht ist noch an anderer Stelle geboten: Steht auf der Verpackung der Hinweis "Serviervorschlag", dann entfällt eine Kennzeichnungspflicht. Zutaten, die dann auf dem Glas gezeigt werden, sind oft gar nicht enthalten, kritisiert die Verbraucherzentrale. Quelle: dpa/dpaweb
Noch eine Lüge kann sich hinter dem Terminus 'Hausfrauenart' verstecken. Denn neben der Regionalität der Produkte liegen auch solche im Trend, die auf Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe verzichten. Es erklärt sich allerdings beinahe von selbst, dass die Produkte aus dem Supermarkt, vor allem in der Vielzahl, wie sie dort stehen, direkt aus dem Kochtopf von Oma in das Glas hüpfen. Quelle: dpa
Lecker und gesund schließt sich leider in der Mehrzahl der Fälle aus: Die Wahrheit zeigt dann ein Blick auf die Nährwerttabelle - und hilft dabei die Lebensmittel, die zwar mit einer "Extraportion Milch" werben, aber verschweigen, dass da auch mehr Zucker und mehr Fett drin ist, zu entlarven. Quelle: dpa
Immer mehr Hersteller ersetzten Originalzutaten durch Billigstoffe und deklarierten das nicht deutlich genug auf der Verpackung, kritisieren Verbraucherschützer. Ein weiteres Problem: Oft fehlt das Zutatenverzeichnis ganz oder ist nur schwer lesbar. Ausnahmen darf es etwa bei Käse oder Getränken mit Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent geben, sonst aber nicht. Der Verbraucherschutz empfiehlt deshalb, sich beim Hersteller zu beschweren, wenn das Verzeichnis fehlt. Quelle: AP

Es ist schon lange kein Nischengeschäft mehr: Lebensmittel mit einem vermeintlichen Zusatznutzen für die Gesundheit machen schon fünf Prozent des gesamten Umsatzes in der Lebensmittelbranche aus, rechneten die Verbraucherzentralen aus. Doch viele der postulierten Effekte sind aufgeblasen oder unbewiesen.

Das zeigt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherschützer, bei dem 46 Produkte mit Gesundheitswerbung untersucht wurden. In 29 Fällen, so die Verbraucherschützer, waren die Aussagen potenziell irreführend. Auf 22 der 46 Produkte wurde der Wortlaut von Gesundheitsversprechen in seiner Bedeutung unzulässig verstärkt.

So wurde beispielsweise aus der erlaubten Formulierung „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ kurzerhand die Formulierung „leisten einen wichtigen Beitrag zum Aufbau und der Funktionsfähigkeit der körpereigenen Abwehrkräfte“. Diese Verfälschung sei jedoch laut europäischer Health-Claims-Verordnung nicht zulässig.

Beispiele für nicht zugelassene Claims

Ein Hersteller verkündete auf dem Etikett, seine Kindermilch ermögliche „gesundes Wachstum“ - ein Gesundheitsversprechen, das nicht zulässig ist. Auf das Etikett dürfen nur solche Health Claims, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA erlaubt hat. Neun von zwölf Kinderlebensmitteln fielen durch solche unzulässigen Behauptungen beim Marktcheck auf.

Andere Hersteller hätten zwar erlaubte Claims benutzt, deren Aussagen aber auf eine Weise übertrieben, die nach Einschätzung der Verbraucherzentralen irreführend ist. Ein Beispiel ist das Pflanzenöl, mit dem Aufdruck „für ein gesundes Herz-Kreislauf-System“. Erlaubt ist lediglich der Hinweis, dass bestimmte Fettsäuren zu einer normalen Herzfunktion oder einem normalen Cholesterinspiegel beitragen. „Zu oft betreiben die Lebensmittelhersteller Schönfärberei auf dem Etikett“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

Die größten Ernährungsmythen
Verlängern Chili-Schoten das Leben? Quelle: REUTERS
Schokolade Quelle: dpa
Je mehr Vitamine desto besser Quelle: dpa
Brot macht dick und ist ungesundGerade für die Verfechter kohlehydratarmer Nahrung steckt der Teufel im Brot: Es mache dick und trage sogar Mitschuld an Diabetes. Das ist so allerdings nicht richtig: Gerade Vollkornbrot (echtes Vollkornbrot, kein mit Malz eingefärbtes Weißbrot) hat sehr viel Ballaststoffe. Die sind gesund und machen satt. Außerdem liefert es verschiedene Vitamine sowie Iod, Flur, Magnesium und Zink. Quelle: dpa
"Light", "Leicht" oder "Fettarm" - das ist gut für die schlanke LinieDie Lebensmittelindustrie hat den Trend zu bewusster Ernährung entdeckt und nutzt ihn mit Fitness- und Wellness-Begriffen gezielt aus. Doch die Verbraucherorganisation Foodwatch warnt: Oft werden so Lebensmittel beworben, die alles andere als kalorienarm sind. Der Verein hat das Nährwertprofil von sogenannten Fitness-Müslis, Wellness-Wasser oder Joghurt-Drinks überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die scheinbar "gesunden" Lebensmittel Softdrinks oder Fast-Food-Snacks beim Zucker-, Salz- oder Fettgehalt oftmals in nichts nachstehen. Bei fettarmen Produkten wird der Geschmacksmangel häufig durch zahlreiche andere Inhaltsstoffe, etwa Stärke und Zucker, ausgeglichen - der Kaloriengehalt unterscheidet sich kaum, ist manchmal durch den hohen Zuckergehalt sogar höher - und gesund ist das Light-Produkt noch lange nicht. Quelle: dpa
Kartoffeln machen dick Quelle: dpa
Öko-Lebensmittel sind gesünder Quelle: dpa

Die Studie „Verbraucherwahrnehmungen von Lebensmittelverpackungen“ des Projekts Lebensmittelklarheit zeigt: Für die Kaufentscheidung von Verbrauchern ist der erste Eindruck entscheidend. Informationen auf der Rückseite, wie die gesetzlich vorgeschriebene Zutatenliste oder Nährwertinformationen, haben kaum noch Einfluss auf die geweckten Erwartungen.

Ein Beispiel: Den Hinweis „ungesüßt“ oder „ohne Zuckerzusatz“ verstehen über 90 Prozent der Verbraucher so, dass das Produkt keinen Zucker enthält. Über 50 Prozent der Befragten meinen, dass auch keine süßenden Zusatzstoffe (Zuckeraustauschstoffe, Süßstoffe) enthalten seien – ein Irrglaube.

Hinter welchen Bezeichnungen sich Zucker versteckt

„Hersteller müssen bei der Kennzeichnung die Erwartungen der Verbraucher berücksichtigen. Um Produkte klar zu kennzeichnen, brauchen sie Informationen darüber, wie Verbraucher die Angaben verstehen“, sagt Müller.

Auch mit Vitamin- und Mineralstoffbeimischungen soll vielen Lebensmittel ein gesundes Image verpasst werden. Bei über der Hälfte der geprüften Lebensmittel stammen die positiv hervorgehobenen Zutaten nicht aus dem Lebensmittel selbst, sondern wurden industriell zugesetzt.

„Bei etwa jedem dritten Produkt wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt, obwohl die Health-Claims-Verordnung der EU klare Vorgaben macht“, kritisiert Armin Valet, Lebensmittelreferent und Mitautor des Marktchecks bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Verbraucherschützer fordern die Hersteller auf, sich auf zugelassene Gesundheitsversprechen zu beschränken. Außerdem dürften nicht länger Produkte mit Health Claims versehen werden, die einen hohen Zucker- oder Fettgehalt aufweisen.

Bei zehn von 33 Produkten, die im Marktcheck untersucht wurden, war dies der Fall. Nährwertprofile seien längst überfällig, die die Anforderungen an die Zusammensetzung von Lebensmitteln definieren, die Health Claims tragen dürfen.

Der Verbraucher hat kaum Chancen, die Tricksereien zu erkennen. Er müsste schon die etwa 250 bislang zugelassen Health Claims überblicken, sich Nährwertanalysen selbst besorgen um den  Werbefallen zu entgehen, die im Supermarkt ausgelegt sind.

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