Fluggesellschaft Gericht kippt Ryanair-Klauseln zu Flugrechtsportalen

Bisher wollte der Billigflieger eine Entschädigung für Ausfälle oder Verspätungen nur an natürliche Personen zahlen. Ein erheblicher Mehraufwand für Kunden – bis jetzt.

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Bei Entschädigungen wegen Ausfällen ist für die Kunden ist der Weg über Fluggastrechtportale meistens einfacher. Ryanair hatte das bisher mit einer Klausel verhindert. Quelle: dpa

Das Frankfurter Landgericht hat Klauseln der Fluggesellschaft Ryanair gekippt, mit denen Passagiere davon abgehalten werden sollten, ihre Entschädigungsansprüche an Internetportale abzutreten. Das Gericht sah verschiedene Punkte als rechtswidrig an, welche die Verbraucher unangemessen benachteiligten. Der Kunde müsse selbst entscheiden dürfen, ob er nach Verspätungen oder Flugausfällen seine Ansprüche selbst verfolge oder an Dritte abtrete.

Ryanair hatte sich laut Urteil in den Geschäftsbedingungen lange Bearbeitungsfristen gesichert, wollte eine Rechteabtretung nur an natürliche Personen akzeptieren und zudem Zahlungen nur direkt an die Passagiere leisten. Sämtliche Klauseln verstießen gegen die Fluggastrecht-Verordnung, befanden hingegen die Frankfurter Richter.

Ryanair müsse akzeptieren, dass für die Kunden der Weg über Fluggastrechtportale vielfach die einfachere und unkompliziertere Art darstelle, ihre Forderungen durchzusetzen. Das Unternehmen könne sich auch nicht mit einer komplexen Klausel auf irisches Recht berufen.

Erstritten hat das Urteil die Wettbewerbszentrale Frankfurt, die bereits beim Landgericht Berlin ein ähnliches, inzwischen rechtskräftiges Urteil gegen den ungarischen Billigflieger Wizz Air erreicht hatte. Die Frankfurter Entscheidung ist hingegen noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Zentrale kündigte an, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen.

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