Flughafengebühren Landgericht kippt Gebühren-Klausel bei Easyjet

Verbraucher wurden bei Easyjet bislang benachteiligt, denn: Passagiere, die vom Beförderungsvertrag zurücktreten, erhalten einen Teil des Ticketpreises nicht zurück. Die Wettbewerbszentrale klagte und bekam jetzt recht.

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Das Gericht wertete die Regelung des Billigfliegers als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Quelle: dpa

Frankfurt/Main Das Landgericht Frankfurt hat eine Vertragsklausel des Billigfliegers Easyjet zu Flughafengebühren gekippt. Die Fluggesellschaft hatte in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, ihren Kunden Steuern und Gebühren zu erstatten, falls sie von ihrem Beförderungsvertrag zurücktreten. Diese Posten machen einen erheblichen Anteil des Gesamtticketpreises aus und fallen nicht an, wenn der Passagier den Flug gar nicht antritt.

Das Gericht wertete die Regelung als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg statt, wie eine Justizsprecherin bestätigte. Die Airline solle keinen zusätzlichen Nutzen aus dem Rücktritt ihres Kunden ziehen, indem sie nicht angefallene Steuern und Gebühren einbehalte, sagte der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Hans-Frieder Schönheit, laut einer Mitteilung vom Donnerstag.

Die Kammer drohte Easyjet ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro für den Wiederholungsfall an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt angegriffen werden.

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