Flugzeugabstürze Aktionärsklage gegen Boeing wieder zugelassen

Boeing soll für Aktionäre irreführende Angaben über die Unglücksmaschinen 737 Max gemacht haben. Ein Berufungsgericht lässt eine Aktionärsklage von 2019 wieder zu.

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Bei zwei Abstürzen der Boeing 737 Max waren innerhalb von fünf Monaten 346 Menschen ums Leben gekommen. Quelle: Reuters

Ein amerikanisches Berufungsgericht hat am Freitag eine 2019 eingereichte Aktionärsklage gegen den Flugzeugbauer Boeing Co wieder zugelassen. Bei zwei Abstürzen der Boeing 737 Max innerhalb von fünf Monaten waren 346 Menschen ums Leben gekommen.

Der Seafarers Pension Plan, die Altersversorgung für Seeleute in mehreren Ländern, hatte eine Klage gegen Führungskräfte und Vorstandsmitglieder des Unternehmens eingereicht, weil diese in Vollmachtsunterlagen für Aktionäre falsche und irreführende Angaben über die 737 Max gemacht hätten.

Der Richter eines US-Bezirksgerichts hatte die Klage zuvor abgewiesen. Er stützte sich dabei auf eine Boeing-Satzung, die dem Unternehmen das Recht gibt, darauf zu bestehen, dass Klagen gegen Boeing vor einem Gericht in Delaware eingereicht werden. Das Berufungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben.

Die durch die Abstürze ausgelöste Krise um die 737 Max kostete Boeing mehr als 20 Milliarden Dollar und führte zu einem 20-monatigen Flugverbot. Die 737 MAX wurde erst wieder in Betrieb genommen, nachdem das Unternehmen erhebliche Verbesserungen an der Software und der Ausbildung vorgenommen hatte.

Im November hatten sich derzeitige und ehemalige Vorstandsmitglieder von Boeing in einem separaten Rechtsstreit mit Aktionären auf einen Vergleich in Höhe von 237,5 Millionen Dollar. Im Januar 2021 stimmte Boeing einer Vereinbarung mit dem US-Justizministerium über einen Aufschub der Strafverfolgung im Zusammenhang mit den 737 MAX-Abstürzen in Höhe von 2,5 Milliarden Dollar zu.

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