Gerichtsurteil im dm-Alnatura-Streit dm darf Alnatura-Vertrieb nicht bestimmen

Darf die Drogeriemarktkette dm Einfluss darauf nehmen, welche Bio-Produkte ihr Handelspartner Alnatura vertreibt? Das musste heute das Darmstädter Landgericht entscheiden. Das Urteil: Die Einmischung ist unzulässig.

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Ein Mann geht hinter einem Regal mit Linsen von Alnatura in einer Filiale der Drogeriemarkt-Kette dm entlang. Quelle: dpa

Im Vertriebsstreit zwischen den Handelsunternehmen dm und Alnatura hat das Darmstädter Landgericht am Freitag die Klage der Drogeriekette abgewiesen. Sie darf weiterhin keinen Einfluss nehmen bei der Frage, über welche Handelspartner Alnatura seine Bio-Produkte vertreibt. Außerdem muss dm nach dem noch nicht rechtkräftigen Urteil 2,345 Millionen Euro samt Zinsen an Alnatura für einseitig gekürzte Rechnungen nachzahlen, entschied der Vorsitzende Richter Werner Schäfer.

In dem Zivilprozess war es um einen Kooperationsvertrag aus den 1980er Jahren gegangen, an den Alnatura sich nicht mehr gebunden fühlt. Die Drogeriekette dm hat zuletzt zahlreiche Alnatura-Produkte aus dem Angebot genommen und eine eigene Bio-Linie eingeführt. Andererseits wollte man dem früheren Partner untersagen, sich neue Partner wie Edeka oder Müller zu suchen.

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