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Geschäftsfelder L’Oréal setzt auf Elektro-Bürsten

Mit einer Elektro-Bürste will der französische Kosmetikriese L’Oréal ab Juni Duftmarken setzen: Den Deutschlandumsatz bezifferte Deutschland-Chef Bruhat auf rund eine Milliarde Euro.

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100 Jahre L'Oréal
1908 Quelle: L'Oréal
1915 Quelle: L'Oréal
1921 Quelle: L'Oréal
1927 Quelle: L'Oréal
1932 Quelle: L'Oréal
1950 Quelle: L'Oréal
1961 Quelle: L'Oréal

Der weltweit größte Kosmetikkonzern L’Oréal hat ein neues Geschäftsfeld für sich entdeckt: die apparative Kosmetik. Dahinter verbirgt sich eine Elektrobürste namens Clarisonic, die mit 300 Schwingungen, die Haut sauberer, weicher und geschmeidiger machen soll. Erfunden wurde der Apparat von David Guiliani und vier weiteren Tüftlern in Seattle in den USA. Die Jungs wussten wie es geht, schließlich hatten sie bereits die legendäre Soniccare-Zahnbürste erfunden und an Philips verkauft.

Seit November 2011 gehört die Marke Clarisonic  zum L’Oréal-Konzern.  Und das laut L’Oréal-Deutschland-Chef Jerome Bruhat überaus erfolgreich: 185 Millionen US-Dollar habe der Konzern mit der Marke in den USA im vergangenen Jahr erlöst und sei dabei um 60 Prozent gewachsen.  

Etwa 15 Prozent der US-Erlöse, also rund 40 Millionen Euro, will L’Oréal in den kommenden drei bis fünf Jahren mit den Elektrogeräten in Deutschland verdienen. Eingeführt wird Clarisonic in zwei verschiedenen Versionen: einer Standardvariante namens Mia2 für 149 Euro und einer Profi-Version namens Plus für 225 Euro. Wer sein Gesicht oder Körper täglich mit dem oszillierenden Schrubber reinigt, wird dann etwa alle drei Monate auch zu einer neuen Bürste greifen müssen. Kostenpunkt: 25 Euro. Exklusivpartner für den Verkauf in Deutschland wird die Parfümeriekette Douglas sein.  

Im vergangenen Geschäftsjahr ist der deutsche Ableger des französischen Beautykonzerns laut eigenen Angaben zum fünften Mal schneller als der gesamte Kosmetikmarkt gewachsen. Den Deutschlandumsatz bezifferte Deutschland-Chef Bruhat auf rund eine Milliarde Euro.  Der gesamte L’Oréal-Konzern erlöste 2012 weltweit mit 66 000 Mitarbeitern mehr als 22 Milliarden Euro.

Lieblings-Marken der Deutschen
Nivea Quelle: ZBSP
Adidas Quelle: dpa
Krombacher Quelle: obs
Michelin Quelle: dpa/dpaweb
ING-Diba Quelle: dpa
Canon Quelle: dapd
Audi Quelle: dapd

Die Pleite der Drogeriekette Schlecker hätte keine negativen Auswirkungen auf das Geschäft von L’Oréal-Deutschland gehabt. Einer Untersuchung zufolge seien die meisten Schlecker-Kunden zum klassischen Lebensmittelhandel abgewandert, der „überproportional“ vom Wegfall der Schlecker-Märkte profitiert hätte. Drogerieketten wie dm und Rossmann hätten vergleichsweise wenig ehemalige Schlecker-Kunden gewinnen können.

Gestern hatte das Bundeskartellamt erneut Bußgelder in Millionenhöhe gegen Drogerieartikel-Hersteller, darunter auch L’Oréal  verhängt, weil sie sich unerlaubt über Preisentwicklungen am Markt und Rabattforderungen des Handels ausgetauscht haben sollen. Das seien wettbewerblich relevante Informationen, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Der Wettbewerb werde durch solche Gespräche beeinträchtigt, auch wenn es sich dabei nicht um klassische Preisabsprachen oder Kartelle handele.

Sechs Unternehmen der Branche sowie der Markenverband e.V. müssten zusammen 39 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Die unerlaubten Gespräche hätten in den Jahren 2004 bis 2006 im Rahmen regelmäßig stattfindender Treffen des Arbeitskreises „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel“ (KWR) des Markenverbandes stattgefunden.

Eine L’Oréal-Sprecherin wollte den Vorgang nicht weiter kommentieren, da es sich um ein laufendes Verfahren handele. Gestern hatte der Konzern in einer schriftlichen Erklärung mitgeteilt: „L’Oréal Deutschland hat sich in keiner Weise an einem „wettbewerbsbeschränkenden Informationsaustausch“ beteiligt. Es ist jedem Mitarbeiter von L’Oréal Deutschland untersagt, direkt oder indirekt mit Mitbewerbern sensible Informationen auszutauschen, die den Wettbewerb verfälschen könnten. L’Oréal Deutschland weist daher die Beschuldigungen des Bundeskartellamtes zurück und wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

 

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