Guess EU untersucht Vertriebspraktiken von US-Modehaus

Die EU-Wettbewerbshüter nehmen den amerikanischen Modehändler Guess unter die Lupe. Der Vorwurf: Der Konzern verstößt mit seinen Online-Vertriebspraktiken gegen bestehendes EU-Recht.

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Der amerikanische Modekonzern vertreibt seine Waren auch in zahllosen Filialen in Europa. Quelle: Reuters

Brüssel Das US-Modeunternehmen Guess bekommt wegen seiner Online-Vertriebspraktiken Ärger mit den EU-Wettbewerbshütern. „Der Kommission liegen Informationen vor, dass Guess in seine Vertriebsverträgen den Weiterverkauf an Verbraucher im Ausland verbietet“, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel mit.

Sollten sich die Vorwürfe als wahr erweisen, verstieße das Modehaus gegen EU-Recht. Dieses verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Handel und den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt beeinträchtigen.

Konkret geht es um Vorwürfe, wonach das Modehaus Einzelhändlern vertraglich untersage, Bekleidung und Accessoires seiner Marken über das Internet an Kunden in andere EU-Staaten zu verkaufen. Nach geltendem EU-Recht dürfen Verbraucher Waren bei zugelassenen Händlern kaufen, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind.

Guess mit Sitz in Los Angeles entwirft und verkauft selbst sowie über Lizenznehmer Mode verschiedener Marken und wurde vor allem mit Jeans international bekannt.

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