Händlerprostest #WirMachenAuf: Händler verschieben den Lockdown-Aufstand

Patrick Sterzenbach von der City Initiative Trier (CIT) steht an der geöffneten Tür seines Geschäfts in der Trierer Innenstadt. Er möchte mit der Aktion

Seit Beginn des zweiten Lockdowns gab es nur wenige Verstöße von Händlern und Gastronomen gegen die Corona-Auflagen. Einige Gewerbetreibende wollten ihre Läden am Montag wieder öffnen – passiert ist das bisher nicht.

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Unter dem Hashtag #WirMachenAuf kündigten Händler aus ganz Deutschland seit einigen Tagen an, dass sie ihre Geschäfte trotz Verboten wegen der Coronapandemie wieder öffnen wollen. Eigentlich hätte es an diesem Montag soweit sein sollen: Auf der dazugehörigen Homepage „Coronapedia“, für die laut Impressum ein Unternehmer aus Krefeld verantwortlich ist, sollte um 8 Uhr morgens eine Liste mit Geschäften aus ganz Deutschland veröffentlicht werden, die sich an der Aktion beteiligen und ihre Türen für Kundschaft aufschließen sollten.

Passiert ist nicht viel. Auf der Website, auf der teils sachlich argumentiert, teils die Verzweiflung betroffener Geschäftsinhaber deutlich wird – die aber eben auch Treffpunkt für zahlreiche abstruse Behauptungen von Verschwörungstheoretikern und aus dem Umfeld der Querdenker-Szene ist – fand sich keine Liste. Laut der Deutschen Presseagentur öffnete selbst der Gründer aus Krefeld sein Geschäft nicht. 

Ein Lebenszeichen gab es dann aber doch. In dem öffentlichen Forum postete ein Administrator der Seite bereits Sonntagabend ein Statement samt einer Fristsetzung für die Bundesregierung. In diesem, an Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich adressierten Schreiben, fordern die Initiatoren eine Beendigung des Lockdowns. In dem Brief begründen sie ihre Forderung unter anderem damit, dass die aktuellen Daten und grundsätzlichen Erkenntnisse nach einem Jahr den Landesregierungen nicht die exekutiven Verordnungsrechte geben würden, Grundrechte in diesem Maß einzuschränken. Außerdem fehle etwa eine Nachweispflicht darüber, warum einzelne Betriebe trotz Hygieneschutzmaßnahmen schließen müssten.

Sollte die Regierung bis zum 17. Januar keine Stellungnahme abgeben, so die Initiatoren, wolle man ab kommender Woche die Geschäfte öffnen. Ob das Bundeskanzleramt auf das Schreiben eingehen wird, darf bezweifelt werden.





Denn bereits zuvor hatte einer der protestierenden Selbstständigen Konsequenzen gezogen. Der Unternehmer Udo Siebzehnrübl, der fünf Intersport-Fachgeschäfte betreibt, wollte am 11. Januar zumindest einen seiner Läden wieder öffnen, um ein Zeichen zu setzen. Inzwischen ruderte der Händler jedoch zurück. Begründung: Man wolle kein Steigbügelhalter für die rechte Szene und Corona-Leugner sein. Die Intersport-Gruppe distanzierte sich zudem per Pressemitteilung „von Bestrebungen einzelner selbständiger Sportfachhändler zur Wiedereröffnung ihrer Geschäfte trotz Lockdown“.

Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht #WirMachenAuf kritisch. Die Öffnungsaktion „macht sicherlich die Verzweiflung bei vielen Handelsunternehmen deutlich“, sagt ein HDE-Sprecher. „Eine Öffnung der Geschäfte im Widerspruch zu geltenden Verordnungen kann aus unserer Sicht aber nicht die Lösung sein“. Die Händler würden sich bislang zudem „flächendeckend an die staatlichen Vorgaben“ halten. Das bestätigt der Deutsche Städtetag. „Flächendeckende Verstöße gegen die Corona-Auflagen sehen wir im Handel derzeit nicht“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, der WirtschaftsWoche. „Die große Mehrheit der Geschäftsleute hält sich an die Vorgaben, ihre Läden bleiben geschlossen. Einzelne Verstöße in den Städten sind bislang die große Ausnahme“, so Dedy.





Laut einer Umfrage der WirtschaftsWoche unter den Ordnungsämtern der zehn größten deutschen Städte gab es seit Beginn des zweiten Lockdowns tatsächlich nur wenige Verstöße von Gewerbetreibenden gegen die Lockdown-Auflagen. Allerdings werden die Daten von Stadt zu Stadt in unterschiedlicher Qualität erhoben und sind wegen der Urlaubszeiten zum Jahreswechsel teils unvollständig. So teilte die Stadt Düsseldorf nur allgemein mit, dass im Durchschnitt der letzten vier Wochen 232 Bußgeldverfahren eingeleitet wurden, davon 132 „mit Gewerbebezug“. Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig verfügt über detaillierte Informationen. Demnach wurden nach entsprechenden Hinweisen zwischen Mitte und Ende Dezember „88 anlassbezogene Kontrollen“ in Läden, Geschäften und gastronomischen Einrichtungen durchgeführt. „In 29 Fällen wurden Verstöße gegen bestehende Regelungen festgestellt, teilt das Amt mit. 12 davon betrafen gastronomische Angebote, 17 den Einzelhandel. Insgesamt seien 17 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, in einem Fall erfolgte eine „Schließungsverfügung“. 

In Berlin wurden zwischen 16. und 28. Dezember insgesamt 304 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung von der Polizei erstellt. 64 davon betrafen Gaststätten. In Hamburg wurden im gleichen Zeitraum von der Polizei „insgesamt 140 Verstöße von Unternehmen beziehungsweise Geschäftsinhabern registriert“. 75 Verstöße betrafen laut der Behörde für Inneres demnach den Einzelhandel, 37 die Gastronomie. „Betriebe wurden bei unerlaubter Öffnung umgehend geschlossen bzw. Ansammlungen aufgelöst“. Zudem seien Ordnungswidrigkeitsanzeigen von der Polizei gefertigt und entsprechende Verfahren eingeleitet worden, heißt es aus Hamburg. 

Douglas wollte die Lockdown-Maßnahmen austricksen, rudert aber jetzt nach massiver Kritik zurück. Andere Handelsketten wie Karstadt, Ikea oder Media Markt bleiben jedoch erfinderisch, um ihr Weihnachtsgeschäft zu retten.
von Henryk Hielscher

In München führten die Bezirksinspektionen ab 16. Dezember allein in der Gastronomie rund 200 Kontrollen durch, stellten aber keine Verstöße fest. Anders sah es im Einzel- und Großhandel aus, wo nach Angaben der Stadt 31 Betriebe „hinweis- und anlassbezogen“ kontrolliert wurden. Es seien vier Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. In zwei Fällen waren demnach bestimmte Verkaufsbereiche von Großhandelsgeschäften nicht ordnungsgemäß abgesperrt. In einem anderen Fall sei ein Abholservice für gekaufte Waren angeboten worden, obwohl dies in Bayern untersagt ist. „In einem weiteren Fall wurde durch einen Floristen ein Straßenverkauf angeboten“, heißt es aus München.

Sollten ab nächsten Montag zahlreiche Händler dem „Wir machen auf“-Vorstoß folgen, dürften Polizei und Ordnungsämter deutlich mehr zu tun bekommen. Der HDE fordert indes einen klaren Fahrplan zur Wiedereröffnung der Geschäfte. „Die geschlossenen Handelsunternehmen brauchen jetzt klare Aussagen, unter welchen Bedingungen sie wann ihren Betrieb wieder aufnehmen können“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Den Lockdown einfach nur zu verlängern und keinerlei Perspektiven oder Pläne für eine Wiedereröffnung der Geschäfte zu präsentieren, ist zu wenig.“

Derzeit sei nicht eindeutig geklärt, bei welchen Corona-Zahlen und Inzidenzwerten mit einer Lockerung für den Einzelhandel gerechnet werden könne, so Genth. Die Handelsunternehmer aber müssten entscheiden, ob sie Ware bestellen und Marketingmaßnahmen planen. Dafür bräuchten sie zumindest eine einigermaßen zuverlässige Grundlage.

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Der HDE-Hauptgeschäftsführer forderte außerdem erneut Nachbesserungen bei den staatlichen Hilfen. Diese brächten für viele notleidende Händler keine wirksame Unterstützung: „Es zeichnet sich eine Pleitewelle ab, wie wir sie noch nicht erlebt haben.“ Auch der Deutsche Städtetag warnt, dass die Verlängerung der Einschränkungen bis Ende Januar die wirtschaftliche Lage des Einzelhandels verschärft. „Bund und Länder müssen nun die zugesagten finanziellen Hilfen für die vom Lockdown hart getroffenen Händler rasch auszahlen und auch gezielt anpassen“, sagt Hauptgeschäftsführer Dedy.
Dafür setzt sich auch eine weitere Protest-Initiative ein. Statt „Wir machen auf“ heißt es nun „Wir machen AUFmerksam“. Zahlreiche Händler hängten am Montag Plakate mit dem Schriftzug in die Schaufenster ihrer Läden und verbreiteten Fotos davon auf Sozialen Netzwerken. Für den Verkauf blieben die Geschäfte aber geschlossen.

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