Hauptstadtflughafen BER-Korruptionsprozess endet mit Haftstrafe

Ein Ex-Bereichsleiter der BER-Flughafengesellschaft ist wegen Korruption zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er soll Schmiergeld in Höhe von 150.000 Euro angenommen haben. Zwei weitere Manager bekamen Bewährungsstrafen.

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Die drei im Korruptionsfall rund um den Flughafen BER Angeklagten wurden verurteilt. Quelle: dpa

Cottbus Im Korruptionsprozess rund um den Bau des Hauptstadtflughafens BER ist ein ehemaliger Bereichsleiter der Flughafengesellschaft zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus verhängte am Mittwoch gegen den 48-Jährigen dreieinhalb Jahre Gefängnis wegen Bestechlichkeit. Zudem muss der Mann 150.000 Euro zahlen.

Die Ankläger hatten dem Ex-Prokuristen vorgeworfen, von einer Auftragsfirma Ende 2012 Schmiergeld in Höhe von 150.000 Euro entgegengenommen zu haben. Im Gegenzug habe er sich dafür eingesetzt, dass Nachtragsforderungen in Millionenhöhe ungeprüft an die Bauausrüsterfirma überwiesen wurden. Das Urteil lag nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf drei Jahre und acht Monate Haft sowie die Geldzahlung plädiert hatte.

Neben dem früheren Flughafen-Mitarbeiter saßen zwei weitere Männer auf der Anklagebank: Der Ex-Vorsitzende der Geschäftsleitung der Firma Imtech Deutschland erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten wegen Bestechung. Ein weiterer ehemaliger Firmenmitarbeiter wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Beihilfe verurteilt.

Alle drei Männer hatten zum Prozessauftakt im August zugegeben, dass das Schmiergeld floss. Der Vorsitzende Richter Stefan Fiedler betonte am Mittwoch in der Urteilsbegründung, dass nicht abschließend festgestellt werden könne, von wem genau die Initiative für den Deal ausging.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innerhalb einer Woche Revision einlegen. Ein Anwalt des Ex-Bereichsleiters sagte direkt nach der Verhandlung, dass er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werde. Die Staatsanwaltschaft will hinsichtlich der Bewährungsstrafen prüfen, ob sie das Urteil anfechten wird. Die Anklagebehörde hatte für den Ex-Vorsitzenden der Geschäftsleitung eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert.

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