Nach knapp zwei Jahren rudert Ikea zurück. Statt des unbegrenzten Rückgaberechts, das Ikea im August 2014 werbewirksam verkündete, gilt ab dem 1. September 2016 nur noch ein einjähriges Recht, um Waren ohne Angabe von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen – bar, per Rückbuchung oder in Form von Gutscheinen.
Aus Sicht von Gerrit Heinemann, Handelsexperte an der Hochschule Niederrhein, ist das Ganze ohnehin nur ein „Marketing-Gag“ gewesen, den Kunden auch nicht einklagen könnten. „Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand eine Schrankwand zurückbringt, ist ohnehin relativ gering“, sagt er. Insofern sei es nur konsequent, die Garantie wieder einzuschränken.
Klaus Cholewa, als Manager bei Ikea Deutschland zuständig für die Kundenzufriedenheit, begründet den Rückzieher gegenüber der dpa: „Wir haben festgestellt, dass unsere Kunden gar keinen Bedarf für eine so lange Frist haben“, sagt er. „Weit über 90 Prozent der Kunden, die einen Artikel umtauschen wollen, kommen in den ersten zwei bis drei Monaten nach dem Kauf. Wir müssen daher keine Prozesse für etwas vorhalten, was gar nicht benötigt wird.“
Retourenquote nach Zahlungsweise
Rücksendequoten für Mode-Artikeln
Rechnung: 55,65 Prozent
E-Payment: 44,10 Prozent
Vorkasse: 30,15 Prozent
Rücksendequoten für Unterhaltungselektronik
Rechnung: 18,60 Prozent
E-Payment: 13,68 Prozent
Vorkasse: 8,59 Prozent
Quelle: Forschungsgruppe Retourenmanagement, Universität Bamberg
Rücksendequoten für Bücher und Medien
Rechnung: 11,45 Prozent
E-Payment: 8,08 Prozent
Vorkasse: 4,46 Prozent
Trotzdem versichert der Möbelhändler: Die Frist von 365 Tagen liege immer noch weit über dem in der Branche Üblichen.
„Gesetzlich gibt es im stationären Handel kein verbürgtes, bedingungsloses Rückgaberecht“, sagt Julia Schmitz, Rechtsanwältin und Referentin bei der Verbraucherzentrale NRW: „Wenn Ikea ohne Angabe von Gründen Produkte zurücknimmt, die im Laden gekauft wurden, ist das kulant.“
Grundsätzlich gilt: Wer Waren in einer Filiale kauft, hat kein grundsätzliches Rückgaberecht, sondern kann lediglich in Fällen von Mängeln am Produkt das Gewährleistungsrecht geltend machen. Fährt etwa der neugekaufte Computer nicht hoch, hat der Kunde Anspruch auf ein neues Gerät.
„Es gilt der im Laden geschlossene Kaufvertrag“, sagt Schmitz. „Wenn mir das Produkt nicht gefällt, heißt das nicht, dass ich den Kaufvertrag rückgängig machen kann. Allerdings hat der Verbraucher einen Anspruch auf mangelfreie Ware. Ist das erworbene Produkt mangelhaft, kann man das reklamieren.“
Anders sieht das im Onlinehandel, bei Telefon- und Katalogbestellungen aus. Hier gelten sogenannte Fernabsatzverträge. „In diesem Fall hat der Kunde grundsätzlich ein gesetzlich verbürgtes Widerrufsrecht.“ Dieses gilt 14 Tage nach Erhalt der Ware und räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Ware daheim in Ruhe zu überprüfen und den Kaufvertrag im Falle des Nichtgefallens zu widerrufen.
Was jahrelange Garantieversprechen wert sind
Mit 30 Jahren Rückgaberecht wirbt etwa Tupperware. Allerdings bezieht sich die Garantie lediglich auf Herstellungsfehler. Ist also die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren überschritten und Verschleißteile der Tupperdose gehen kaputt, hat der Kunde keine Ansprüche.
„Eine versprochene Garantie klingt zuerst immer toll und allumfassend“, warnt Verbraucherschützerin Schmitz. „Was im Detail dahinter steckt, ist von Produzent zu Produzent unterschiedlich.“
Im Einzelfall sollte der Kunde sich deshalb die Garantiebedingungen gut durchlesen, rät sie. Garantiert der Produzent etwa eine Haltbarkeit oder nur, dass die Ware beim Kauf einwandfrei ist? Was bietet der Hersteller als Garantieleistung an, ein neues Gerät oder nur den Austausch der defekten Teile?
Die beliebtesten deutschen Händler
Die Beratungsfirma OC&C hat 30.000 Kunden in neun Ländern befragt. Die hier gezeigten Ergebnisse beziehen sich auf Deutschland. Die Kunden wurden unter anderem zu Preisen, Qualität, Service und Markenvertrauen befragt. Maximal waren 100 Punkte zu erreichen, ein Wert von mehr als 75 gilt als „sehr gut“.
Stand der Veröffentlichung: Dezember 2014.
eBay
Online-Auktionshaus
Indexwert: 79,3 (plus 1,9 Punkte gg. Vorjahr)
Kaufland
Lebensmittel
Indexwert: 79,4 (plus 2,2 Punkte gg. Vorjahr)
Müller
Drogerie
Indexwert: 79,8 (minus 0,2 Punkte gg. Vorjahr)
Globus
Lebensmittel
Indexwert: 79,9 (plus 1,8 Punkte gg. Vorjahr)
Thalia
Bücher
Indexwert: 80,3 (minus 0,7 Punkte gg. Vorjahr)
Douglas
Drogerie
Indexwert: 80,4 (minus 0,7 Punkte gg. Vorjahr)
Rossmann
Drogerie
Indexwert: 80,8 (plus 1,1 Punkte gg. Vorjahr)
Breuninger
Mode
Indexwert: 80,8 (plus 7,5 Punkte gg. Vorjahr)
Amazon
Multisortimenter
Indexwert: 85,0 (plus 2,4 Punkte gg. Vorjahr)
dm
Drogerie
Indexwert: 86,5 (plus 2,3 Punkte gg. Vorjahr)
Was zudem viele Kunden ebenfalls nicht beachten: Eine Garantie, die der Hersteller gibt, ist etwas anderes als das gesetzliche Gewährleistungsrecht. „Beides wird oft verwechselt“, so Schmitz. „Als Kunde sollte man klar artikulieren, ob man die Garantieleistung in Anspruch nehmen möchte oder das Gewährleistungsrecht.“ Je nach Garantiebedingungen haben beide Regelungen unterschiedliche Vorzüge.
Im Falle des Rückgaberechts von Ikea gibt es ebenfalls Voraussetzungen: Sie gilt grundsätzlich nur für Waren, die nach dem 25. August 2014 gekauft worden sind – das Sofa, das 20 Jahre im Keller moderte, ist also nicht betroffen. Zudem muss der Kunde den Kassenzettel vorweisen können. Außerdem gilt das Rückgaberecht nicht für Artikel, die speziell für den Kunden zugeschnitten wurden. Ausgenommen sind auch Produkte aus der Fundgrube und Pflanzen.
Missbrauch schloss Ikea-Manager Cholewa als Grund für den Rückzieher aus. Nach der Anlaufphase sei die Reklamationsquote wieder auf das vorherige Niveau zurückgefallen, wie er der dpa sagt. Vor dem August 2014 räumte Ikea Kunden eine dreimonatige Rückgabefrist ein.
Für Ikea könnte sich das Ganze trotzdem gelohnt haben. Denn Kunden, die im Hinterkopf haben, Waren jederzeit wieder zurückgeben zu können, greifen sicherlich unbedachter bei einem Produkt zu.
Aus diesem Grund war auch bis 2008 die lebenslange Garantie verboten. Die Höchstverjährungsfrist betrage 30 Jahre, eine lebenslange Garantie seit wettbewerbswidrig, weil der Händler etwas verspreche, was er nicht einhalten müsse. Diese Rechtauffassung ist mittlerweile überholt. Heute gilt: Der Händler darf durchaus eine lebenslange Garantie geben, sofern sie seitens des Herstellers glaubwürdig ist.