Insolventer Stromanbieter Teldafax-Kunden rennt die Zeit davon

Die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen an den insolventen Stromdiscounter Teldafax läuft zum Monatsende ab. Geprellte Kunden müssen sich also beeilen. Verspätete Gläubiger können sich nur gegen Aufpreis „nachmelden“.

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Für Teldafax-Kunden wird die Zeit knapp. Quelle: dpa

Bonn Im größten deutschen Insolvenzverfahren, der Pleite des Stromdiscounters Teldafax, läuft die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen an die Pleitefirma ab. Bis zum (morgigen) Dienstag müssen alle Gläubiger, denen das Unternehmen noch Geld schuldet, nach dem Beschluss des Amtsgerichts Bonn ihre Ansprüche schriftlich beim Teldafax-Insolvenzverwalter angemeldet haben. Die Adresse dafür: Insolvenzverwalter Biner Bähr, Postfach, 40248 Düsseldorf.

Die meisten betroffenen Teldafax-Kunden sollten dies aber schon längst getan haben. Denn der Insolvenzverwalter verschickte nach Angaben eines Sprechers insgesamt rund 750.000 Endabrechnungen samt vorbereiteter Formulare für die Anmeldung der jeweiligen Forderungen an die Betroffenen. Die Kosten der Mammutaktion: über eine Million Euro.

Allerdings dürfte für manche Teldafax-Kunden das Schreiben auch eine böse Überraschung enthalten haben. Denn sie wurden darin zu nachträglichen Stromzahlungen aufgefordert. Teils, weil schlicht noch Zahlungen ausstanden, teils aber auch, weil die betroffenen Verbraucher durch eine Lücke des deutschen Insolvenzrechts fielen.

Hart traf es vor allem Kunden, bei denen die geleisteten Vorauszahlungen nach der Insolvenz nicht mehr mit den Forderungen des Unternehmens für die Stromlieferungen verrechnet werden konnten, weil beides über verschiedene Konzerngesellschaften abgewickelt wurde. Sie müssen nun wohl für den bereits bezahlten Strom noch einmal in die Tasche greifen und können nur hoffen, zumindest einen Teil der ersten Zahlung im Zuge des Insolvenzverfahrens zurückzuerhalten.

Wer es nicht mehr rechtzeitig vor dem Fristablauf schafft, seine Unterlagen einzureichen, muss sich deswegen allerdings auch keine Sorgen machen. Denn er kann seine Forderungen auch noch später einreichen. Sie werden dann zum Ende des Insolvenzverfahrens nachträglich geprüft. Allerdings wird dann nach Angaben des Amtsgerichts Bonn eine Gebühr von 15 Euro pro „verspätetem“ Gläubiger fällig.

Tatsächlich eilt es nicht. Geld werden die schätzungsweise mehr als 700.000 Gläubiger - wenn überhaupt - wohl erst in einigen Jahren nach Aufarbeitung der Pleite sehen. Doch dürften die Gläubiger wohl selbst im besten Fall nur einen Bruchteil ihres Geldes wiedersehen.

Zum Zeitpunkt der ersten Gläubigerversammlung im vergangenen November stand geschätzten Schulden von einer halben Milliarde Euro gerade einmal ein Vermögen von 6,9 Millionen Euro gegenüber. Doch hofft der Insolvenzverwalter darauf, in Zukunft noch einiges an Geld in die Kasse zu bekommen. Kommen könnte dieses Geld etwa vom Hauptzollamt Köln. Bähr will im größten Insolvenzverfahren der deutschen Geschichte Steuerzahlungen des insolventen Unternehmens zurückfordern, um den Gläubigern einen Teil ihres Geldes zurückzahlen zu können. Im Raum stehe eine Summe von bis zu 140 Millionen Euro, sagte Bähr vor einigen Wochen.

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