Insolvenz-Prozess Schlecker-Kinder gehen in Revision

Die Kinder von Anton Schlecker wollen sich nicht mit den gegen sie verhängten Gefängnisstrafen abfinden. Lars und Meike Schlecker haben Revision gegen das Urteil im Prozess um die Pleite der Drogeriekette eingelegt.

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Anton Schlecker mit seinen Kindern Meike und Lars Quelle: dpa

Lars und Meike Schlecker wollen ihre Verurteilung zu Gefängnisstrafen nicht widerstandslos hinnehmen. Beide haben Revision gegen die Urteile des Landgerichts Stuttgart vom Montag eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet. Den beiden Kindern des einstigen Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Die Stuttgarter Richter verurteilten Lars Schlecker zu zwei Jahren und neun Monaten Haft, seine Schwester zu zwei Jahren und acht Monaten.

Anders als die zweijährige Haftstrafe für ihren Vater Anton Schlecker können die Strafen der Kinder nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Anton Schleckers Anwalt ist noch dabei, das Urteil gegen den 73-Jährigen zu prüfen. Auch die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie Revision einlegen wird. Sie hat dazu eine Woche Zeit. Die Revision geht direkt zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

„Er war ein Geizhals“
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Die Schlecker-Kinder hatten sich selbst nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging.

So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.

Das Gericht war mit dem Urteil für den Firmengründer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die drei Jahre Haft verlangt hatte. Für Sohn Lars Schlecker hatte die Anklage zwei Jahre und zehn Monate und damit nur geringfügig mehr gefordert, bei Tochter Meike entsprachen die Richter der Forderung der Anklagevertreter.

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