




„Die Familie hat sich in dieser Sache sehr kooperativ verhalten“, sagte ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz am Dienstag. Der einstige Drogeriekönig Anton Schlecker soll Geld in Sicherheit gebracht und auf seine Familie übertragen haben. Der Insolvenzverwalter hatte daher darauf gepocht, dass dieses Vermögen zurückgezahlt werden müsse.
In den Monaten nach der Pleite war bekanntgeworden, dass der Firmengründer sein zwei Millionen Euro teures Privathaus vor der Insolvenz an seine Frau übertragen hatte. Ein weiteres Grundstück soll an seinen Sohn gegangen sein. Schlecker führte das einstige Drogerieimperium als sogenannter eingetragener Kaufmann, weswegen er mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Insolvenzverwalter Geiwitz durfte daher auf Jahre zurück auch private Finanzströme prüfen.
Die 10,1 Millionen waren letztlich ein Kompromiss zwischen Geiwitz und der Familie. „Es gibt bei derartigen Prüfungen und Anfechtungen sowohl eindeutige als auch fragliche Fälle“, erklärte der Sprecher der Insolvenzverwaltung. „Bei den eindeutigen Punkten gab es gar keine Diskussion, bei den anderen Vorfällen mussten die Rechtsauffassungen sehr offen diskutiert werden.“ Durch die Anerkennung der Insolvenzanfechtungen durch die Schlecker-Familie werde ein langes und kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden, was für alle Seiten gut sei.
Ein juristisches Nachspiel könnte die Pleite für Anton Schlecker aber trotzdem haben: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen der Pleite der Drogeriemarktkette ein Ermittlungsverfahren gegen ihn und 13 weitere Beschuldigte eingeleitet. Es geht dabei um den Verdacht der Untreue, Insolvenzverschleppung und des Bankrotts. Das Ermittlungsverfahren könnte auch Gläubigern helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen, denn es erleichtert das Vorgehen. Neben Lieferanten gehören dazu beispielsweise auch ehemalige Mitarbeiter.
Die Gläubiger dürften trotzdem nahezu leer ausgehen: Geldgeber hatten nach der Schlecker-Pleite Forderungen von mehr als einer Milliarde Euro geltend gemacht. Die Gefahr, fast leer auszugehen, wird sich durch die nun erzielte Summe aber nicht groß mindern: Nur ein Bruchteil davon dürfte an die Gläubiger zurückfließen. Das übertragene Privatvermögen ist dabei eher ein Tropfen auf den heißen Stein.