Insolvenz-Statistik Beginnt jetzt das große Firmensterben?

Hinter dem Rolltor eines Geschäftes hängt das Schild

Der Pleiteanstieg wirkt bedrohlich: Rund 44 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen als im Oktober, vermeldet das Statistische Bundesamt für November. Doch die Zahlen müssen eingeordnet werden.

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Ist das die Trendwende? Im November 2021 stieg die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren um deutliche 43,8 Prozent gegenüber Oktober 2021, teilt das Statistische Bundesamtes am Freitag mit. Das klingt bedrohlich: Beginnt jetzt also das große Firmensterben, über das schon spekuliert wird, seit das Coronavirus wütet? Pleitewelle voraus? 

Tatsächlich ist die Lage diffiziler, bedürfen die vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes einer Einordnung. Denn trotz des November-Sprungs liegen die Werte insgesamt noch immer deutlich unter dem „normalen“ Insolvenzniveau. So meldeten die Amtsgerichte von Januar bis einschließlich September dieses Jahres insgesamt 10.682 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 14,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Das Niveau der nicht von der Coronakrise betroffenen ersten neun Monaten des Jahres 2019 wurde noch deutlicher unterschritten, um 25,7 Prozent.

„Der rückläufige Trend der vergangenen Monate setzte sich somit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, bis September 2021 fort“, bilanzierten die Wiesbadener Statistiker. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform erwartet für das Gesamtjahr 14.300 Firmenpleiten - ein Rekordtief. Von einem „niedrigen Niveau“ spricht auch Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands. 

Viele Unternehmenspleiten sind eigentlich Privatinsolvenzen

Wie aber erklärt sich der kräftige Anstieg im November? Zum einen dürfte schlicht der Basis-Effekt eine Rolle spielen. Im Oktober 2021 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nach früheren Angaben der Statistiker um 29,2 Prozent gegenüber September 2021 gesunken. Das Ausgangsniveau war damit vergleichsweise niedrig. Zum anderen kommen saisonale Effekte hinzu und womöglich auch erste Auswirkungen der Maßnahmen gegen die vierte Coronawelle, insbesondere verschärfte Auflagen in Handel und Gastronomie.

Auch ein generelleres Problem sollte bei der Interpretation der Zahlen nicht vernachlässigt werden: Das Statistische Bundesamt erfasst alle Regelinsolvenzverfahren, die dann meist unter dem Begriff „Unternehmenspleiten“ zusammengefasst werden. Tatsächlich findet das Regelinsolvenzverfahren aber auch Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. „Letztlich sind viele davon eigentlich Privatinsolvenzen und keine Unternehmensinsolvenzen“, sagt Steffen Müller, am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH). 

Der vom IWH monatlich erstellte Insolvenztrend berücksichtigt dagegen nur Verfahren über das Vermögen von Kapital- und Personengesellschaften. Das IWH filtert „aus der Fülle aller Regelinsolvenzen die wirtschaftlich wichtigen Aspekte heraus“, erläutert Müller. Er sieht diese Ergebnisse als „wesentlich stabiler und weniger von Ausreißern beeinflusst“ an. Auch Analysen des Insolvenz-Datendienstleisters STP, die die WirtschaftsWoche regelmäßig etwa für Kanzleirankings verwendet, berücksichtigen ausschließlich Insolvenzen von Kapital- und Personengesellschaften.

Betrachtet man nur diesen „harten Kern“ von Unternehmensinsolvenzen „sehen wir in der Tat einen leichten Trendanstieg“, sagt IWH-Forscher Müller. Dieser komme allerdings von einem sehr niedrigen Niveau. „Konkret liegen die Novemberzahlen 2021 etwa 20 Prozent unter den Novemberzahlen 2019.“ Dieser leichte Trend sei also „eine Rückkehr zur Normalität“, so Müller. „Irgendwelche dramatischen Entwicklungen sind im Moment nicht zu erwarten“. Allerdings könnten im Laufe des Jahres 2022 Werte über dem Niveau von 2019 erreicht werden.

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Mit einem ähnlichen Szenario rechnen auch Insolvenzverwalter. „Die staatlichen Hilfen zeigen bisher noch ihre Wirkung“, so VID-Vorsitzender Niering. „Die tatsächliche Belastungsprobe dieser Hilfen kommt erst noch“. So würden die finanziellen Hilfen, die an die Unternehmen im Rahmen der Pandemie ausgezahlt wurden, überwiegend unter dem Vorbehalt der Überprüfung in einer Schlussabrechnung. Für einige Unternehmen könnte die teilweise oder sogar vollständige Rückzahlung dieser Gelder zu einer untragbaren Belastung werden, erwartet der Insolvenzverwalter-Verband. Die Überbrückungshilfen wurden zwar noch einmal bis in den Sommer des nächsten Jahres verlängert, aber in der Zwischenzeit habe sich in vielen Branchen das Geschäft verändert. „Irgendwann werden sich diese Unternehmen den neuen Marktbedingungen stellen und ihr Geschäftsmodell überdenken müssen“, so Niering. „Hotellerie und Gastronomie kämpfen mit fehlenden Mitarbeitern, der Einzelhandel mit dem allzeit verfügbaren Angebot des Online-Handels“.

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