Insolvenzgeld 900 Millionen Euro für Beschäftigte insolventer Unternehmen geplant

Quelle: dpa

Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit Insolvenzgeldausgaben in Höhe von 900 Millionen Euro in diesem Jahr. Das ist fast doppelt so viel wie im Vorjahr.

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Die Bundesagentur für Arbeit geht auch 2022 nicht von einer Pleitewelle aus und rechnet nur mit moderaten Insolvenzgeldausgaben in diesem Jahr, berichtet die WirtschaftsWoche. Demnach kalkuliert die Bundesagentur im laufenden Jahr mit Ausgaben von 900 Millionen Euro für Lohn- und Gehaltszahlungen an Beschäftigte, deren Firmen Insolvenz anmelden.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben eines Sprechers nur 490 Millionen Euro Insolvenzgeld ausgezahlt, nach 1,21 Milliarden Euro 2020. „Die Zahl der Insolvenzgeldanträge verlief in den vergangenen beiden Jahren unauffällig, einen pandemiebedingten Anstieg der Anträge auf Insolvenzgeld können wir nicht feststellen“, sagte der Sprecher. Auch für 2022 erwarte die Bundesagenten „nach aktuellem Stand keine Insolvenzwelle“. Der Planansatz liege nur über den Ausgaben des Jahres 2021, „um Spielraum für wenige, unvorhergesehene größere Insolvenzen einzuplanen“.

Erst am vergangenen Montag (10.1.) hatte der Werftenverbund MV Werften Insolvenz angemeldet. Die rund 2000 Beschäftigten sollen nun Insolvenzgeld erhalten. Generell gab es zuletzt aber nur wenige Unternehmenspleiten. Von Januar bis einschließlich Oktober 2021 meldeten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 11.738 Unternehmensinsolvenzen. Für das Gesamtjahr 2021 erwartet die Wirtschaftsauskunftei Creditreform ein Rekordtief von 14.300 Firmenpleiten in Deutschland. Für 2022 hatte der Kreditversicherer Euler Hermes im Oktober einen überschaubaren Anstieg auf 16.300 Unternehmensinsolvenzen prognostiziert.



Um eine Pleitewelle infolge der Pandemie abzuwenden, hatte der Staat die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zeitweise ausgesetzt. Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang. Daher war mit einem Anstieg der Insolvenzen gerechnet worden. Ausnahmen gibt es noch bis 31. Januar 2022 für Betriebe, die im vergangenen Sommer Schäden durch Starkregen oder Überflutungen erlitten haben.

Mehr zum Thema: Bisher keine Pleitewelle in Deutschland – aber steigende Zahlen erwartet

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