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Insolvenzrecht "Es gibt zu viele Hürden"

Die Kämpferin für die Interessen gefallener Unternehmer kritisiert die gründerfeindliche Insolvenzkultur.

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Anne Koark Quelle: Simon Koy für WirtschaftsWoche

WirtschaftsWoche: Frau Koark, seit 1999 hat Deutschland in mehreren Etappen das Insolvenzrecht reformiert, zuletzt vor etwa zehn Monaten mit dem neuen Insolvenzgesetz (ESUG). Sind Sie zufrieden?

Koark: Nein. Es ist zwar einiges besser geworden, weil insolvente Unternehmer jetzt unter bestimmten Voraussetzungen ihren Betrieb in Eigenverwaltung in Ordnung bringen dürfen. Auch das Schutzschirmverfahren, das die Unternehmen vorübergehend vor den Ansprüchen der Gläubiger schützt, ist sinnvoll. Aber für die Masse der gescheiterten Unternehmer hat sich wenig geändert.

Wieso?

Die Reformen der vergangenen Jahre hatten vornehmlich größere Unternehmen im Blick. Mehr als 90 Prozent der Insolvenzen betreffen aber Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Und mehr als die Hälfte aller Forderungssummen liegen unter 50 000 Euro.

Die kleinen Unternehmen profitieren also nicht von den Reformen?

Kaum. Nehmen Sie zum Beispiel die für die nächste Reformstufe geplante Restschuldbefreiung nach drei statt bisher sechs Jahren. Diese frühe Entlassung aus der Insolvenz ist an die Bedingung geknüpft, dass für die Gläubiger eine Quote von 25 Prozent erreicht wird. Zuzüglich der Summen, die an den Insolvenzverwalter gehen, müsste der Schuldner bei einer Forderungssumme von 50 000 Euro über 28 000 Euro aufbringen. Das kann kaum ein insolventer Unternehmer.

Aber drei Jahre sind doch extrem kurz. Vor 1999 blieben gefallene Unternehmer 30 Jahre lang im Schuldturm.

In anderen Ländern ist diese Frist noch kürzer. In meiner Heimat Großbritannien beträgt sie zum Beispiel nur 18 Monate. Vor allem: Die verkürzte Frist ist für die meisten Schuldner bloße Theorie. Es gibt viele Hürden.

Welche?

Nehmen Sie meinen Fall. Ich habe Anfang 2003 Insolvenz anmelden müssen. Zwei große Kunden fielen nach den Anschlägen in New York 2001 aus, und ich saß auf langfristigen Mietverträgen. Mein Schufa-Eintrag...

...der darauf hinweist, das jemand einmal Liquiditätsprobleme hatte...

... ist aber erst vor wenigen Tagen gelöscht worden. Der Schufa-Eintrag ist eine Hürde bei jedem Handyvertrag, bei jeder Kontoeröffnung. Das hat so lange gedauert, weil die Restschuldbefreiung, die ich vor über drei Jahren erhielt, automatisch einen neuen Negativeintrag mit sich brachte.

Schrecken solche Aussichten potenzielle Gründer ab?

Aber ja. Insolvenz ist ein Gründerthema. Von zehn Unternehmen, die Insolvenz anmelden, sind nur vier älter als acht Jahre. Deutschland ist zu Recht stolz auf seinen Mittelstand. Aber das Gründungsklima ist sehr negativ.

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