Kaiser's Tengelmann Filialen sollen zum Jahresende an Edeka gehen

Noch in diesem Jahr soll die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann von Edeka übernommen werden. Die Verträge für die Übernahme sollen bereits am 2. Dezember unterschrieben werden. Rewe will seine Klage zurückziehen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bis zum Jahresende sollen die Filialen von Edeka übernommen werden. In einem zweiten Schritt wird dann ein Teil der Filialen an Rewe weitergegeben. Quelle: dpa

Mülheim/Ruhr Die angeschlagene Supermarktkette Kaiser's Tengelmann soll noch in diesem Jahr von Edeka übernommen werden. Das geht aus einem Brief des Kaiser's Tengelmann-Aufsichtsrats an die rund 15.000 Beschäftigten des Unternehmens hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im einem zweiten Schritt werde dann Edeka rund die Hälfte der über 120 Filialen im Großraum Berlin, sowie jeweils zwei Filialen in München und in Nordrhein-Westfalen an den Konkurrenten Rewe weitergeben, hieß es weiter. Die „Lebensmittel Zeitung“ hatte zuerst darüber berichtet.

Der Aufsichtsrat von Kaiser's Tengelmann wurde am Dienstag von Edeka-Chef Markus Mosa, Rewe-Vorstand Lionel Souque und dem Verdi-Vorsitzenden Frank Bsirske über den Stand der Verhandlungen unterrichtet. Demnach sollen die Verträge zur Übernahme und Aufteilung von Kaiser's Tengelmann bis zum 2. Dezember unterschriftsreif sein. Rewe habe versprochen seine Klage „dann auch umgehend zurückzuziehen“ und so den Weg für eine Übergabe der Läden zum 31. Dezember freizumachen, heißt es im Mitarbeiterbrief.

Über die Aufteilung der Läden und den Kaufpreis hatten sich Edeka und Rewe bereits in den vergangenen Wochen in einem mühsamen Verhandlungspoker geeinigt. Der Aufsichtsrat betonte, unabhängig davon, ob Betriebsteile von Edeka oder Rewe übernommen würden, seien in allen Fällen die Bedingungen der Ministererlaubnis gültig. Dies sichert den Beschäftigten langfristige Arbeitsplatzgarantien.

Der Kaiser' Tengelmann-Aufsichtsrat betonte, er sei nach der Unterrichtung durch die Beteiligten nun „zuversichtlich, dass mit dem Vollzug der Ministererlaubnis gerechnet werden kann“.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%