
Diese Urteil schmeckt dem Süßwarenhersteller Haribo gar nicht. Das Bundeskartellamt hat wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eine Geldbuße in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro verhängt. Der Gummibären-Produzent hatte sich jahrelang mit drei anderen Süßwarenherstellern über den Verlauf der Verkaufsverhandlungen mit dem Einzelhandel ausgetauscht und damit nach Einschätzung der Kartellwächter den Wettbewerb beeinträchtigt.
Haribo hat die Geldbuße nach Angaben eines Firmensprechers bereits akzeptiert. Ausgelöst worden waren die Ermittlungen durch den Schokoriegel-Hersteller Mars, der die Wettbewerbshüter über den gegenseitigen Informationsaustausch der Markenartikler informiert hatte, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Mars profitierte deshalb von der Kronzeugenregelung und ging straffrei aus.
Die Ermittlungen gegen die beiden anderen Süßwarenhersteller dauern noch an, wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte. Betroffen von den Ermittlungen des Kartellamts ist auch der Waldenbucher Schokoladenhersteller Ritter Sport, wie ein Unternehmenssprecher bestätigte. Er betonte, das Unternehmen habe von Anfang an vollumfänglich mit der Wettbewerbsbehörde kooperiert.





Der Ritter-Sprecher bezeichnete die sich über Jahre hinziehenden Ermittlungen und die drohende Geldbuße als erhebliche Belastung für das Unternehmen. Unternehmenschef Alfred T. Ritter hatte bereits in einem Zeitungsinterview gewarnt, eine hohe Strafe könne das Ende für das Unternehmen bedeuten.
Nach den Ermittlungen des Kartellamts hatten sich hochrangige Vertriebsmitarbeiter der beteiligten Süßwarenfirmen in den Jahren 2006 und 2007 regelmäßig in einem informellen Gesprächskreis getroffen. Dabei sei es auch über die Rabattforderungen des Einzelhandels und die geplanten Reaktionen darauf gesprochen worden. Ein derartiger Informationsaustausch sei kartellrechtlich unzulässig betonte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt.
„Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich wie hier im Falle von Haribo nicht um klassische Hardcore-Absprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten handelt.“ Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt worden, dass Haribo bei der Aufklärung mit dem Bundeskartellamt kooperiert habe, erklärte die Behörde. Haribo selbst betonte, dass es sich um „einen minder schweren Verstoß gegen das Kartellrecht“ gehandelt habe. Dies spiegele sich auch in der vergleichsweise geringen Geldbuße. Das Unternehmen habe inzwischen die Schulung seiner Mitarbeiter intensiviert, sagte ein Sprecher.