Kaufhof-Karstadt-Fusion „Kartellamt wird nicht versuchen, Innenstädte lebendig zu halten“

Das Bundeskartellamt muss nun über die Fusion von Kaufhof und Karstadt entscheiden - vieles spricht für ein langes Verfahren. Quelle: imago images

Das Kartellamt hat das letzte Wort bei der Fusion von Kaufhof und Karstadt. Kartellrechtler Martin Gramsch über die offenen Fragen, die die Beamten beantworten müssen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Nachdem Eigner und Banken grünes Licht für die Fusion von Kaufhof und Karstadt gegeben haben, muss nun noch das Kartellamt dem Zusammenschluss zustimmen. Das bedeutet umfangreiche Prüfungen und die Beantwortung einiger grundsätzlicher Fragen, sagt Kartellrechtler Martin Gramsch von der Kanzlei Simmons & Simmons in Düsseldorf.

Herr Gramsch, Kartellamtspräsident Andreas Mundt hat angekündigt, die Fusionspläne von Kaufhof und Karstadt genau unter die Lupe zu nehmen: „Wir stellen uns auf ein extrem umfangreiches und aufwendiges Verfahren ein.“
Es ist allein mengenmäßig sehr umfangreich, da es eine Reihe verschiedener regionaler Märkte gibt, in denen sich beide Gruppen überschneiden. Sie müssen sich das so vorstellen, dass die Marktabgrenzung einmal auf der Ebene der Produkte vorgenommen wird – also nach Warengruppen wie Bekleidung oder Sportartikel – und einmal räumlich, also auf regionaler Ebene. So ein Kaufhaus hat ein Einzugsgebiet von etwa 60 Minuten Fahrzeit, in ländlichen Gebieten vielleicht 90 Minuten. 

Jede Großstadt ist ein Markt und benötigt daher eine eigene Betrachtung?
Ja, so kann man das sehen. Düsseldorf zum Beispiel wäre dann ein Markt, in dem beide Häuser vertreten sind und wo entschieden werden muss, ob der Wettbewerb zu Lasten der Lieferanten und Kunden beeinträchtigt wird. Dann können Sie sich ausrechnen, über wie viele unterschiedliche Märkte in Deutschland wir sprechen. Kaufhof betreibt rund 90 Filialen, Karstadt ebenfalls. Und dazu kommen knapp 30 Sporthäuser.

Das allein macht das Verfahren so aufwändig?
Zu den regionalen Aspekten wird das Kartellamt sicher auch eine wettbewerbliche Einschätzung auf der Ebene der unterschiedlichen Produktgruppen treffen wollen. Also zu allen Produkten, die in einem Kaufhaus zu finden sind – vom Spielzeug bis zu Koffern. Das bedeutet eine Marktbetrachtung von gut 20 Produktgruppen und multipliziert sich dann mit den Standorten.

Sind die Marktverhältnisse in Großstädten leichter zu beurteilen, weil es eben mehrere Wettbewerber gibt?
Das genau gilt es herauszufinden. Bei einer Innenstadt wie Düsseldorf – stellvertretend für andere Großstädte – ist es vermutlich leicht festzustellen, dass es keine große Vormachtstellung geben wird oder sich die Marktanteile nur geringer addieren, angesichts des breiten Angebots. Vor den Toren der Stadt Düsseldorf aber liegt zum Beispiel die Stadt Hilden – da mag die Situation schon anders aussehen. Man muss dabei berücksichtigen, dass die Marktmacht-Schwelle niedrig liegt. Bei 40 Prozent Marktanteil gibt es eine gesetzliche Vermutung der Marktbeherrschung und dies wird sich das Amt genau anschauen. Diese Ermittlung ist nur sehr aufwändig. Sie kommen mit ihrer Marktforschung an Grenzen, ob sie die Daten hinreichend runtergebrochen bekommen.

Wie wird das Amt vorgehen?
Sobald das Kartellamt problematische Fälle identifiziert – vermutlich in den kleineren Städten – werden auch Wettbewerber und Lieferanten befragt. Angesichts der Vielzahl der Märkte entsteht daraus ein erheblicher Arbeitsaufwand.

Nun ist die Gattung Kaufhaus keine blühende Branche – der Onlinehandel hingegen boomt. Ist es da nicht müßig, sich das noch genau anzuschauen?
Diese Fragestellung hat das Amt noch nicht endgültig geklärt. Sie können den stationären Handel in den Städten getrennt betrachten und innerhalb seiner eigenen Grenzen bewerten. Bei dem Fusionskontrollverfahren von Douglas und der Parfümerie Akzente hat das Amt festgehalten, dass vom Online-Handel ein starker Wettbewerbsdruck auf den Offline-Handel ausgeübt wird, das gilt aber nicht in gleichem Maße in die andere Richtung. Dies kann dafür sprechen, dass es doch noch zwei Märkte sind, die zwar benachbart, aber eben nicht ein Markt für die Zwecke der Fusionskontrollprüfung sind. Die spannende Frage ist: Bildet der Verkauf von etwa Herrenbekleidung deutschlandweit im Online-Bereich einen Markt mit dem stationären Verkauf? Das Amt hat bisher noch offen gelassen und nicht endgültig entschieden, inwiefern Online und Offline tatsächlich ein Markt sind. Würde man dies kombinieren, wird es auch für die Beteiligten der Fusion leichter, da ihre gemeinsamen Marktanteile sinken werden.

Es wird länger dauern als Karstadt und Kaufhof hoffen

Was in bestimmten Städten dennoch bedeuten könnte, dass ein fusionierter Konzern den stationären Handel übermäßig dominieren würde?
Richtig, das wird das Amt bewerten müssen.

Was passiert dann?
Es wird wahrscheinlich für einzelne Warengruppen oder insbesondere in verschiedenen Regionen zu Auflagen kommen. Während es in einer Stadt vielleicht kein Problem ist, wird das Amt anderenorts zum Beispiel auf den Verkauf einzelner Immobilien bestehen, um einem Wettbewerber die Möglichkeit zu geben, den Wettbewerb aufrecht zu erhalten. Das Amt kann im Verfahren also eine Genehmigung geben, wenn die Beteiligten Auflagen akzeptieren oder anbieten.

Kaufhausimmobilien sind eine besondere Gattung, die sich kaum für eine andere Nutzung eignet – was geschieht, wenn sich in vielen Städten keine Käufer finden?
Das wäre in der Tat ein Problem. Wenn sich kein Käufer findet, was in kleineren Städten schwierig werden könnte, produziert so eine Kartell-Auflage potentiell einen Leerstand.

Aufstieg und Niedergang der deutschen Warenhäuser
Georg Wertheim ist Deutschlands Warenhauspionier. Sein erstes Warenhaus eröffnete er 1876 in Stralsund. Für Furore sorgte er aber später mit seinem glanzvollen Neubau an der Leipziger Straße in Berlin, nur wenige Meter vom Potsdamer Platz entfernt.(Bild: Berlin Mitte, Blick auf den Leipziger Platz, Aufnahmedatum: ca. 1935) Quelle: imago images
Das neue Format setzte sich schnell durch - die ersten Filialketten entstanden. Rudolph Karstadt eröffnete am 14. Mai 1881 sein „Manufactur-, Confections- und Tuchgeschäft“ in Wismar, aus dem die spätere Karstadt AG hervorging. In Berlin dominierte Wertheim das Geschäft. Den Süden sicherte sich Hertie-Namensgeber Hermann Tietz und im Rheinland legte Leonhard Tietz die Grundlagen für die heutigen Kaufhof-Häuser. (Bild: Hermann Tietz mit Ehefrau) Quelle: PR
Warenhäuser machten Luxusgüter auch für das Bürgertum bezahlbar. "Die vornehme Dame steht schwesterlich neben der kleinen Choristin, und keine wird vor der anderen bevorzugt", vermerkte das "Berliner Tageblatt" 1907 bei der Eröffnung des KaDeWe.(Bild: Ein vom Kaufhaus des Westens herausgegebenes Foto zeigt die Zigarrenabteilung im KaDeWe in Berlin im Jahr 1928. Die Tabakwaren befinden sich bereits seit der Eröffnung im Erdgeschoss des Kaufhauses.) Quelle: AP
Bis zum Zweiten Weltkrieg wuchs das Geschäft rasant. 1929 eröffnete Karstadt in Berlin-Kreuzberg am Hermannplatz eines der damals größten Warenhäuser der Welt. Auf neun Stockwerken waren anfangs rund 4000 Mitarbeiter beschäftigt. (Bild: Karstadt in Berlin, Aufnahmedatum: zwischen 1933 und 1936) Quelle: Getty Images
Da die Familien Wertheim und Tietz Juden waren, regten sich bald antisemitische Stimmen. Warenhäuser wurden als „Bazare“ diffamiert, obwohl dort Festpreise galten. Unter den Nationalsozialisten verschärften sich die Anfeindungen. Georg Wertheim schenkte sein gesamtes Vermögen seiner nicht-jüdischen Ehefrau Ursula. 1937 schrieb er kurz vor seinem 80. Geburtstag in sein Tagebuch: „Austritt aus dem Geschäft. Firma als deutsch erklärt.“ Er selbst hatte da schon Hausverbot.(Bild: Blick auf das Warenhaus Wertheim, Aufnahmedatum: 1935)
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren in den deutschen Städten auch die meisten großen Kaufhäuser zerstört. Als mit dem Wirtschaftswunder ihr Wiederaufbau begann, ging es demonstrativ schlicht und funktional zu. Die von Egon Eiermann entworfene Horten-Kachel oder die weiße Hertie-Metallplatten, sorgten für ein gleichförmiges Erscheinungsbild. Doch dem Warenhauserfolg tat das keinen Abbruch. (Bild: Fotoausstellung zum Kriegsende auf dem Alexanderplatz, Aufnahmedatum: 2015) Quelle: imago images
Der Marktanteil der Warenhäuser stieg in den Wirtschaftswunderjahren auf bis zu 15 Prozent. Karstadt, Kaufhof, Hertie und Horten dominieren die Konsumlandschaft und die deutschen Einkaufsstraßen. (Bild: Galeria Kaufhof in Frankfurt am Main, Aufnahmedatum: 1960) Quelle: Getty Images

Was kann das Kartellamt dagegen tun?
Das Amt hat verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung von Auflagen. Es könnte zum Beispiel verlangen, dass für bestimmte Immobilien bereits vorab ein Käufer präsentiert wird, bevor die Zustimmung erteilt. Aus Sicht des Amtes ist der Wettbewerb zu schützen und soll am Leben gehalten werden. Das größte Problem könnten die großen Immobilien sein – der Wettbewerb ist schon eingeschränkt, die konkurrierenden Kaufhausketten von früher, die als Kaufhausbetreiber in Betracht kamen, gibt es nicht mehr. Das wird ein Knackpunkt des Verfahrens. Das Kartellamt wird aber nicht versuchen, die Innenstädte lebendig zu halten. Seine Aufgabe ist es, den Markt und den Wettbewerb am Leben zu schützen. Das Kartellamt kann aber nicht verlangen, dass etwa zwei benachbarte Filialen am Leben erhalten werden. Diese würden sich ja keinen Wettbewerb liefern, da sie dann zu einer Unternehmensgruppe gehören. Die Perspektive des Amtes ist: Der potentielle Käufer muss ein Dritter sein, der in Wettbewerb zu der fusionierten Einheit tritt. Das war bei etwa in dem Verfahren Edeka und Tengelmann der Fall – dort wurden beispielsweise vom Kartellamt wettbewerbsrechtliche Probleme in Berlin identifiziert, die dazu führten, dass sich das Amt gegen Erwerb von Filialen etwa in Berlin stellte, während das in ländlichen Regionen nicht so kritisch gesehen wurde.

Wie lange wird nun das gesamte Verfahren dauern?
Es gibt einen festen Rahmen. Das Verfahren ist in das sogenannte Vorprüfverfahren und das Hauptprüfverfahren aufgeteilt. Es gibt Verlängerungsmöglichkeiten, aber diese sind begrenzt. Grundsätzlich gilt ein fixes Korsett von vier Monaten ab der Einreichung der Fusionskontrollanmeldung. In diesem Fall kann es aufgrund der Größenordnung des Zusammenschlusses noch eine weitere Verzögerung geben. Gemessen an den Umsätzen der Beteiligten wird wohl die EU-Kommission zuständig sein. Da ein Schwerpunkt des Zusammenschlusses aber Deutschland ist, deutet sich an, dass das deutsche Kartellamt einen Verweisungsantrag stellen wird. Dann kann die Kommission das Verfahren an die deutschen Behörden abgeben. Dieser prozessuale Umweg könnte noch einige Wochen Zeit kosten.

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Fusion abgelehnt wird?
Das ist schwer vorherzusagen. Meines Erachtens wird dieser Fall auf der Skala Richtung Freigabe unter Auflagen ausschlagen. Ich sehe aber ein Risiko darin, dass sich zu Problemfälle bilden können, die nicht mit Zusagen ausgeräumt werden können. Wenn das Amt beispielsweise zehn Städte identifiziert, in denen es zu wettbewerblichen Problemen kommen könnte und in diesen zehn Städten finden sie zum Beispiel keinen Käufer für die Immobilien, dann könnte das Amt die Zusage verweigern und den Zusammenschluss untersagen, weil sich die identifizierten Probleme nicht mit Auflagen lösen lassen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%