Kaufhof-Karstadt-Fusion „Kartellamt wird nicht versuchen, Innenstädte lebendig zu halten“

Das Bundeskartellamt muss nun über die Fusion von Kaufhof und Karstadt entscheiden - vieles spricht für ein langes Verfahren. Quelle: imago images

Das Kartellamt hat das letzte Wort bei der Fusion von Kaufhof und Karstadt. Kartellrechtler Martin Gramsch über die offenen Fragen, die die Beamten beantworten müssen.

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Nachdem Eigner und Banken grünes Licht für die Fusion von Kaufhof und Karstadt gegeben haben, muss nun noch das Kartellamt dem Zusammenschluss zustimmen. Das bedeutet umfangreiche Prüfungen und die Beantwortung einiger grundsätzlicher Fragen, sagt Kartellrechtler Martin Gramsch von der Kanzlei Simmons & Simmons in Düsseldorf.

Herr Gramsch, Kartellamtspräsident Andreas Mundt hat angekündigt, die Fusionspläne von Kaufhof und Karstadt genau unter die Lupe zu nehmen: „Wir stellen uns auf ein extrem umfangreiches und aufwendiges Verfahren ein.“
Es ist allein mengenmäßig sehr umfangreich, da es eine Reihe verschiedener regionaler Märkte gibt, in denen sich beide Gruppen überschneiden. Sie müssen sich das so vorstellen, dass die Marktabgrenzung einmal auf der Ebene der Produkte vorgenommen wird – also nach Warengruppen wie Bekleidung oder Sportartikel – und einmal räumlich, also auf regionaler Ebene. So ein Kaufhaus hat ein Einzugsgebiet von etwa 60 Minuten Fahrzeit, in ländlichen Gebieten vielleicht 90 Minuten. 

Jede Großstadt ist ein Markt und benötigt daher eine eigene Betrachtung?
Ja, so kann man das sehen. Düsseldorf zum Beispiel wäre dann ein Markt, in dem beide Häuser vertreten sind und wo entschieden werden muss, ob der Wettbewerb zu Lasten der Lieferanten und Kunden beeinträchtigt wird. Dann können Sie sich ausrechnen, über wie viele unterschiedliche Märkte in Deutschland wir sprechen. Kaufhof betreibt rund 90 Filialen, Karstadt ebenfalls. Und dazu kommen knapp 30 Sporthäuser.

Das allein macht das Verfahren so aufwändig?
Zu den regionalen Aspekten wird das Kartellamt sicher auch eine wettbewerbliche Einschätzung auf der Ebene der unterschiedlichen Produktgruppen treffen wollen. Also zu allen Produkten, die in einem Kaufhaus zu finden sind – vom Spielzeug bis zu Koffern. Das bedeutet eine Marktbetrachtung von gut 20 Produktgruppen und multipliziert sich dann mit den Standorten.

Sind die Marktverhältnisse in Großstädten leichter zu beurteilen, weil es eben mehrere Wettbewerber gibt?
Das genau gilt es herauszufinden. Bei einer Innenstadt wie Düsseldorf – stellvertretend für andere Großstädte – ist es vermutlich leicht festzustellen, dass es keine große Vormachtstellung geben wird oder sich die Marktanteile nur geringer addieren, angesichts des breiten Angebots. Vor den Toren der Stadt Düsseldorf aber liegt zum Beispiel die Stadt Hilden – da mag die Situation schon anders aussehen. Man muss dabei berücksichtigen, dass die Marktmacht-Schwelle niedrig liegt. Bei 40 Prozent Marktanteil gibt es eine gesetzliche Vermutung der Marktbeherrschung und dies wird sich das Amt genau anschauen. Diese Ermittlung ist nur sehr aufwändig. Sie kommen mit ihrer Marktforschung an Grenzen, ob sie die Daten hinreichend runtergebrochen bekommen.

Wie wird das Amt vorgehen?
Sobald das Kartellamt problematische Fälle identifiziert – vermutlich in den kleineren Städten – werden auch Wettbewerber und Lieferanten befragt. Angesichts der Vielzahl der Märkte entsteht daraus ein erheblicher Arbeitsaufwand.

Nun ist die Gattung Kaufhaus keine blühende Branche – der Onlinehandel hingegen boomt. Ist es da nicht müßig, sich das noch genau anzuschauen?
Diese Fragestellung hat das Amt noch nicht endgültig geklärt. Sie können den stationären Handel in den Städten getrennt betrachten und innerhalb seiner eigenen Grenzen bewerten. Bei dem Fusionskontrollverfahren von Douglas und der Parfümerie Akzente hat das Amt festgehalten, dass vom Online-Handel ein starker Wettbewerbsdruck auf den Offline-Handel ausgeübt wird, das gilt aber nicht in gleichem Maße in die andere Richtung. Dies kann dafür sprechen, dass es doch noch zwei Märkte sind, die zwar benachbart, aber eben nicht ein Markt für die Zwecke der Fusionskontrollprüfung sind. Die spannende Frage ist: Bildet der Verkauf von etwa Herrenbekleidung deutschlandweit im Online-Bereich einen Markt mit dem stationären Verkauf? Das Amt hat bisher noch offen gelassen und nicht endgültig entschieden, inwiefern Online und Offline tatsächlich ein Markt sind. Würde man dies kombinieren, wird es auch für die Beteiligten der Fusion leichter, da ihre gemeinsamen Marktanteile sinken werden.

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