Klage gegen Landeplatz Möbel-Höffner-Chefs dürfen weiter mit dem Hubschrauber fliegen

Anwohner der Filiale des Möbelhauses in Isernhagen sind mit einer Klage gegen den Hubschrauberlandeplatz gescheitert. Die Genehmigung für den Heliport ist zulässig.

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Höffner hat seinen Unternehmenssitz in Berlin-Schönefeld. Quelle: dpa

Mit ihrer Klage gegen einen Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach eines benachbarten Möbelhauses sind zwei Ehepaare aus dem Raum Hannover gescheitert. Die Anwohner beschwerten sich über Lärm und fürchteten Sicherheitsrisiken wegen des Flugverkehrs bei Möbel Höffner in Isernhagen. Doch die Genehmigung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den Heliport ist zulässig, wie das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag urteilte.

Das Unternehmen hatte argumentiert, die Geschäftsführer sollten in der Lage sein, schnell zu den bundesweiten Standorten der Kette fliegen zu können. Das sei eine unternehmerische Entscheidung, sagte ihr Anwalt in der fast dreistündigen Verhandlung. Zwei Gutachter erläuterten zudem, dass die Lautstärke der Hubschrauber unter dem zulässigen Richtwert liege und die Unfallgefahr äußerst gering sei.

Die Fluggenehmigung gilt für den Geschäftsverkehr werktags von 7 bis 20 Uhr und für maximal jeweils 15 An- und Abflüge pro Jahr.

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