Kleinhändler auf Amazon Wenn der Vertrieb über den Onlineriesen im Fiasko endet

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Schließung ohne Vorwarnung

Dann aber hinterlässt ein Kunde diesen einen Kommentar. Man solle mal prüfen, ob die Uhren, die Elem verkauft, überhaupt echt sind. Vier Kommentare dieser Art gibt es insgesamt. Keiner der Kunden behauptet, dass die Waren gefälscht sind. Die Einträge werfen nur tendenziöse Fragen auf – ohne irgendeinen Beweis zu liefern.

Die umsatzstärksten Onlinehändler

Amazon sperrt dennoch sofort das Konto. Elem kann nichts mehr verkaufen, nicht mehr mit seinen Kunden kommunizieren. Das Geld aus bereits abgewickelten Verkäufen bleibt vorerst bei Amazon. Dort gilt: im Zweifel gegen den Angeklagten.

Elems Kosten aber laufen weiter. Die Weihnachtsware und die Mitarbeiter müssen schließlich bezahlt werden. „Ich habe mir privat Geld geliehen, bei Freunden und der Familie, sonst hätte die Firma das nicht überlebt“, sagt Elem. Amazon äußert sich zu der Causa nicht.

Der Händler ist kein Einzelfall. „Verkäuferkonten werden häufig ohne Vorwarnung geschlossen“, sagt Yvonne Bachmann, die als Anwältin für den Händlerbund Unternehmer berät, die Geschäfte auf Amazon machen. Die meisten Sperrungen sind dabei berechtigt. Mehrere Kenner der Plattform wie etwa Mark Steier, der ein Portal für Internethändler betreibt, schätzen, dass dies für 90 bis 95 Prozent aller Fälle gilt. Dennoch fühlen sich viele, die ausgesiebt werden, willkürlich ausgesperrt.

Einen eigenen Shop bei Amazon anzumelden ist fast so einfach, wie ein Benutzerkonto zu eröffnen. Danach aber wird es schnell komplex. Amazon gibt alles bis ins Detail vor. Der Hintergrund eines Bildes muss etwa weiß sein, das Produkt muss 80 Prozent des Bildes ausmachen. Die Titelzeile darf nur den Produktnamen beinhalten, aber keine beschreibenden Elemente enthalten. Ein großer Internetunternehmer sagt, dass es kaum möglich sei, nicht irgendwann gegen eine der vielen Regeln zu verstoßen. „Viele Händler aber haben sich mit diesen nicht befasst und legen einfach los“, sagt Rechtsanwältin Bachmann.

Die Naivität führt oft geradewegs zur Schließung des Kontos. Das größte Problem vieler Händler in diesem Moment sei, „dass die meisten zunächst nicht im Einzelnen wissen, was sie falsch gemacht haben“, sagt Anwältin Bachmann. Mehrere Händler, auch solche, die ansonsten kein schlechtes Wort über Amazon verlieren, berichten, dass ihr Account schon mehr als ein Mal gesperrt wurde und sie den Grund dafür erst viel später erfahren haben.

Die wichtigsten Käufe von Amazon

Amazon erklärt hierzu allgemein: Die Kunden sollten jederzeit vertrauensvoll bei ihnen einkaufen können. Amazon habe Prozesse etabliert, die Verkäufer beim Aufbau und beim Erhalt dieses Vertrauens unterstützen. „Erlangen wir Kenntnis über einen Verstoß unserer Verkaufsbedingungen, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, die unter Umständen die Schließung des Verkäufer-Kontos beinhalten können.“

Betroffene Händler melden sich früher oder später bei Marktplatz-Experte Steier. Er hilft Unternehmern, die Probleme mit Amazon oder Ebay haben. „Es vergeht keine Woche, in der sich nicht mindestens ein Unternehmer bei mir meldet, dessen Konto gesperrt wurde“, sagt Steier. Die Schließungen seien „nicht immer nachvollziehbar“.

Kommunikation mit Amazon ist ein Albtraum

Ein großer Händler, der mehr als eine Million Euro jährlich mit Amazon umsetzt, gibt an, sein Account sei vier Mal gesperrt worden. Von heute auf morgen sei so ein bedeutender Teil seines Umsatz weggebrochen: „Ich musste Mitarbeiter entlassen.“ Über ein Jahr habe er kämpfen müssen, bis es weiterging. Mittlerweile arbeite er mit mehreren Accounts auf Amazon – was er eigentlich nicht darf. Das Risiko gehe er aber lieber ein, als wieder völlig außen vor zu stehen.

Gerade bei Fälschungsverdacht geht Amazon rabiat vor. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine einzige Verdachtsmeldung ausreicht, und der Account wird dicht gemacht“, sagt dazu Anwältin Bachmann. Im Zweifelsfall sperrt Amazon offenbar lieber einen Händler zu viel. Denn Onlinehandelsplattformen können haftbar gemacht werden, wenn Händler dort gefälschte Waren verkaufen. Der Konkurrent Ebay etwa wurde erfolgreich von Konsumgüterhersteller L’Oréal und den Luxusherstellern Tiffany und LVMH (Louis Vuitton) verklagt.

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