Warenhauskönig René Benko hat neuen juristischen Ärger: Gegen den Gründer des österreichischen Immobilien- und Handelskonglomerats Signa, zu dessen Reich auch Galeria Karstadt Kaufhof gehört, wurde in Wien Anklage wegen Bestechung erhoben. Doch es gibt viele offene Fragen in dem Fall - und Signa weist die Vorwürfe "entschieden und mit Nachdruck zurück".
Hintergrund sind seit 2017 laufende Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Im Zentrum steht der frühere Wiener Planungssprecher der Grünen, Christoph Chorherr (60). Insgesamt sind neben Chorherr und Benko acht weitere Personen angeklagt. Die Vorwürfe: Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit und Bestechung in verschiedenen Beteiligungsformen.
Die Ermittler sehen Zusammenhänge zwischen Chorherrs politischer Tätigkeit und Spenden, die von Vertretern der Bau- und Immobilienbranche an den einst von Chorherr geführten Verein „s2arch“ flossen. Der Verein betreibt unter dem Namen Ithuba zwei Schulprojekte in Südafrika.
Die Stadt Wien förderte den Verein. Dazu gab es teilweise hohe Spenden aus der Wiener Immobilienbranche. Die Staatsanwaltschaft bringt nun etliche in Wien umgesetzte Bauprojekte in Zusammenhang mit den privaten Spenden.
Chorherr reagierte bereits auf dem Kurznachrichtendienst Twitter auf die Vorwürfe. „Die WKStA kam zum Schluss, gegen mich und einige Spender Anklage zu erheben. Desw. kurz meine Sicht dazu: Vorweg: Die WKStA handelt gemäß ihres Auftrags in einem Rechtsstaat. Ich will hier nichts kritisieren. Meine Sicht der Vorkommnisse ist jedoch eine andere“, hieß es in der Stellungnahme. Auch Benko weist alle Anschuldigungen zurück.
100.000 Euro an Ithuba
Konkret werfen die Ermittler dem Unternehmer eine Signa-Spende vom 15. November 2011 in Höhe von 100.000 Euro vor. Laut Anklage sei diese in einem Zusammenhang mit dem Signa-Projekt „Hauptbahnhof Business Center“ zu sehen. Signa teilt dagegen mit, die Spende sei „im Rahmen des sozialen Engagements“ des Unternehmens erfolgt. Die Spende aus dem Jahr 2011 für das gemeinnützige Schulprojekt Ithuba „stand in keinerlei Zusammenhang mit einem Amtsgeschäft“. Auch die „zuständigen Beamten für Widmung und Stadtplanung haben der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass das Signa betreffende Widmungsverfahren, das erst im Jahre 2013 begonnen und 2015 abgeschlossen wurde, korrekt und ordnungsgemäß geführt wurde.“
Tatsächlich lassen die großen zeitlichen Abstände zwischen der Spende und dem Kauf, sowie der Planung und Umsetzung des Projekts keine unmittelbare Einflussnahme erkennen. Auch aus der Anklageschrift, die der WirtschaftsWoche vorliegt, ergeben sich keine eindeutigen Belege für den Verdacht der Staatsanwaltschaft.
„Die erhobenen Vorwürfe treffen nicht zu. Wir gehen davon aus, dass das Verfahren dies auch bestätigen wird“, zeigt sich denn auch ein Signa-Sprecher überzeugt. Dem Vernehmen nach wird Benko nun Einspruch gegen die Anklage erheben. Anschließend muss ein Gericht entscheiden, ob sie zugelassen wird.
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