Lebensmittelindustrie Kampf gegen die Vertrauenskrise

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Furcht vor der Ampel

Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode hält eine Nahrungsmittelverpackung mit einer überdimensionalen Tabelle, die die Ampel-Kennzeichnung für Lebensmittel verdeutlicht. Die EU hat die Ampel jedoch abgelehnt. Quelle: dpa

Dabei spielt die Organisation vor allem auf die Volksgesundheit an. Im Kampf gegen falsche Ernährung und Fettleibigkeit sei so etwas wie die Ampel der richtige Weg. Eine europaweite Einführung ist erst einmal vom Tisch, dagegen hat auch die Industrie erfolgreich gekämpft. Einige Hersteller, die hauptsächlich Süßwaren verkaufen, würden dann überdurchschnittlich benachteiligt, so die Furcht. Und Olivenöl, als gesundes Salat- und Bratöl seit Jahren gepriesen, hätte plötzlich einen roten Kreis, weil es hauptsächlich aus Fett besteht.

Anstatt der Ampel hat die EU die Ernährungswirtschaft verpflichtet, ihre Produkte mit einer einheitlichen Nährwertkennzeichnung zu versehen. Sie umfasst Angaben zum Brennwert sowie den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz, immer bezogen auf 100 Gramm pro 100 Milliliter. So wie es die deutsche Industrie seit einigen Jahren größtenteils schon freiwillig macht. 

Mehr Durchblick beim Lebensmittelkauf

Für mehr Durchblick soll seit Juli auch das Portal „Lebensmittelklarheit“ sorgen, das die Verbraucherzentralen mit Aigners Unterstützung und Geld aus dem Verbraucherministerium betreiben. Dort können sich Bürger direkt beschweren, wenn sie sich von einem Produkt getäuscht fühlen. Inzwischen wird etwa die Liste an Chips, Suppen und anderen Fertigprodukten immer länger, die zwar keine „geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe“ enthalten, dafür aber Hefeextrakt. Dieser gilt laut Gesetz nicht als Geschmacksverstärker, enthält aber genauso Salze der Glutaminsäure, die identisch sind mit dem viel gescholtenen Zusatzstoff Mononatriumglutamat. 

Damit kam die Politik der Industrie zuvor, die auch das unfair findet. Einzelne Produkte an den Pranger zu stellen sei nicht der richtige Weg, meint der BLL. Denn die Hersteller halten sich an die Gesetze – einige Produkte trotzdem öffentlich als Verbrauchertäuschung zu brandmarken, habe mit sachlicher Verbraucheraufklärung nichts zu tun. 

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