Lockangebote Möbelhändler nutzen illegale Mittel bei Rabatten

Rabatte, die immer gelten, dafür auf so gut wie kein Produkt, das im Laden steht - Deutschlands Möbelhandel druckt in seinen Prospekten Stilblüten des Preiswettbewerbs ab. Zum Nachteil des Kunden natürlich.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
798 Euro statt 1871 Euro klingt nach einer satten Ersparnis - die hohe Summe wurde nur nie verlangt. Das sei irreführend, monieren Verbraucherschützer. Quelle: dpa

Im deutschen Möbelhandel ist immer Rabattschlacht. „Messepreise“, „Geburtstagsrabatte“, „Elefantastische Angebote“ oder „Räumungsverkauf“ schreien die bunten Werbeblätter jede Woche, um die Kundschaft in die Geschäfte am Stadtrand zu locken.

Etliche Anbieter rühren die Werbetrommel viel zu laut und mit falschen Versprechungen, befand die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und hat sich Ende 2016 über drei Monate hinweg die Prospekte der zehn größten Anbieter sowie zehn weiterer regionaler Möbelhäuser näher angeschaut.

Das erschreckende Ergebnis: Bei insgesamt 244 überprüften Prospekten wurden nicht weniger als 266 mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften gefunden. Mondpreise, versteckte Zusatzkosten, kaum entzifferbare Rabattausnahmen oder vorgetäuschte Jubiläen waren nur einige der Mängel, zu denen die Wettbewerbshüter anschließend Abmahnungen verschickten. Teilweise haben sich die Händler bereits verpflichtet, die Werbeaussagen nicht zu wiederholen, andere lassen es auf eine Klage ankommen.

Die Rabatttricks

„Immer höhere Rabatte ähneln Medikamenten, die in Überdosis oft immer weniger Wirkung erzeugen“, sagt selbstkritisch Thomas Grothkopp, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Möbel und Küchen in Köln. Wo früher ein günstiges Mittagessen oder ein billiges Kaffee-Gedeck als Lockmittel reichten, müssen heute vermeintliche Preisnachlässe von mehreren Tausend Euro herhalten.

Nach den Untersuchungen der Wettbewerbsanwälte sind die meist durchgestrichenen „Statt-Preise“ oft völlig aus der Luft gegriffen, weil sie in Wirklichkeit nie verlangt würden. Unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller sind wegen der zahlreichen Variationsmöglichkeiten der Einzelmöbel in der Branche eher unüblich.

Belege für Mondpreise finden sich in den Prospekten, wenn identische Küchen oder Polstermöbel immer wieder zum gleichen reduzierten Preis offeriert werden. „Das ist dann der eigentliche Preis“, sagt der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Reiner Münker. Die Nutzung eines falschen Statt-Preises aber ist verboten.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%