
Im deutschen Möbelhandel ist immer Rabattschlacht. „Messepreise“, „Geburtstagsrabatte“, „Elefantastische Angebote“ oder „Räumungsverkauf“ schreien die bunten Werbeblätter jede Woche, um die Kundschaft in die Geschäfte am Stadtrand zu locken.
Etliche Anbieter rühren die Werbetrommel viel zu laut und mit falschen Versprechungen, befand die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und hat sich Ende 2016 über drei Monate hinweg die Prospekte der zehn größten Anbieter sowie zehn weiterer regionaler Möbelhäuser näher angeschaut.
Das erschreckende Ergebnis: Bei insgesamt 244 überprüften Prospekten wurden nicht weniger als 266 mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften gefunden. Mondpreise, versteckte Zusatzkosten, kaum entzifferbare Rabattausnahmen oder vorgetäuschte Jubiläen waren nur einige der Mängel, zu denen die Wettbewerbshüter anschließend Abmahnungen verschickten. Teilweise haben sich die Händler bereits verpflichtet, die Werbeaussagen nicht zu wiederholen, andere lassen es auf eine Klage ankommen.
Die Rabatttricks
Ein bestimmter Stuhl wurde von einer norddeutschen Discount-Kette innerhalb von drei Monaten in 14 Prospekten zum immer gleichen Preis angeboten. Die genannten Anlässe für die angeblich zeitlich begrenzte Offerte änderten sich regelmäßig und reichten von „Räumungsverkauf“ über „Rotstiftpreis“ bis zu „Big Sale X-Mas“. Der Kunde wurde über die Dauer und den Anlass des Angebots getäuscht, befanden die Wettbewerbshüter.
„Preis des Jahres“ jubelte der Prospekt eines ebenfalls großen Konkurrenten. Der Fehler: Dort beworbene Produkte wurden auch später zum gleichen Preis angeboten. Die Kunden würden über die Dauer des möglicherweise nie endenden Aktionszeitraums getäuscht, befanden die Wettbewerbshüter.
Monatlich offerierte ein süddeutscher Möbelriese eine Küche mit Einbaugeräten als „letzte Chance“ für 2499 Euro und nannte dabei stets den Ausgangspreis von 9963 Euro. Nach Meinung der Anwälte wurde dieser rot durchgestrichene „Statt-Preis“ im fraglichen Zeitraum nie verlangt. Es habe sich auch nicht um „letzte Chancen“ gehandelt, weil die gleiche Küche wenige Wochen später wieder beworben wurde.
25 Prozent „Geburtstags-Rabatt“ desselben Anbieters sollten auf Möbel, Küchen und Matratzen angerechnet werden. In Mikroschrift wurden im Prospektinnern dann etliche Möbelmarken von der Aktion ausgenommen und auch „alle Angebote aus unseren Prospekten, Anzeigen und Mailings“. „Rabatt auf fast gar nichts“ wäre die ehrliche Überschrift gewesen, meint Wettbewerbsanwalt Reiner Münker.
„Immer höhere Rabatte ähneln Medikamenten, die in Überdosis oft immer weniger Wirkung erzeugen“, sagt selbstkritisch Thomas Grothkopp, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Möbel und Küchen in Köln. Wo früher ein günstiges Mittagessen oder ein billiges Kaffee-Gedeck als Lockmittel reichten, müssen heute vermeintliche Preisnachlässe von mehreren Tausend Euro herhalten.
Nach den Untersuchungen der Wettbewerbsanwälte sind die meist durchgestrichenen „Statt-Preise“ oft völlig aus der Luft gegriffen, weil sie in Wirklichkeit nie verlangt würden. Unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller sind wegen der zahlreichen Variationsmöglichkeiten der Einzelmöbel in der Branche eher unüblich.
Belege für Mondpreise finden sich in den Prospekten, wenn identische Küchen oder Polstermöbel immer wieder zum gleichen reduzierten Preis offeriert werden. „Das ist dann der eigentliche Preis“, sagt der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Reiner Münker. Die Nutzung eines falschen Statt-Preises aber ist verboten.