Lockdown-Entschädigungen Die Klagen der Händler werden Gerichte noch über Jahre beschäftigen

Quelle: imago images

Der Lockdown treibt Unternehmen wie den Textildiscounter Kik auf die Barrikaden. Sie wollen notfalls vor Gericht erreichen, dass sie für Schließungen ihrer Geschäfte entschädigt werden. Wie stehen die Erfolgsaussichten?

  • Teilen per:
  • Teilen per:


Eigentlich bringt ihn nichts so leicht aus der Fassung. Als Chef des Bekleidungshändlers Kik ist Patrick Zahn schließlich Gegenwind gewohnt: Seit Jahren ist Deutschlands größter Textildiscounter ein Feindbild für Gewerkschafter und Aktivisten, gilt Kik als Inbegriff für Billigklamotten. Zahn nimmt es gelassen. „Wenn ich sage, ich arbeite bei Kik, dann gibt es häufig erst mal eine Schweigesekunde“, berichtete er vor einigen Jahren in einem Interview. Aber wenn die Menschen merken, wie viel Spaß ihm seine Arbeit mache, dann sei die Zurückhaltung meist schnell überwunden. 

Das Vorgehen der Politik in der Coronakrise bringt nun aber selbst den sonst so nüchternen Manager in Rage:  „Wir sind wirklich stillgelegt worden. Wir dürfen nicht öffnen, auch nicht unter Auflagen“. Und das  „seit sechs Monaten“, beschwert sich Zahn im Podcast Chefgespräch mit WirtschaftsWoche-Chefredakteur Beat Balzli. Der Kik-Chef will das nicht einfach hinnehmen: Es gebe ein „Anrecht auf Entschädigung“, weil seine Läden zum Schutz der Allgemeinheit geschlossen wurden, argumentiert Zahn. Vor allem störe ihn die Ungleichbehandlung gegenüber Lebensmittelhändlern und Drogerieketten, die in der Pandemie weiter geöffnet bleiben durften. Es sei schlicht „Willkür“, welche Läden schließen mussten und welche nicht, so Zahn. Diese Ungleichbehandlung sei auch der „Punkt, wo wir rechtlich ansetzen werden“.

Doch hat der Textildiscounter tatsächlich Chancen, nennenswerte Entschädigungen zu erhalten? Oder geht es schlicht um eine Drohkulisse, um gegenüber der Politik mehr Zugeständnisse etwa bei Staatshilfen und Öffnungsperspektiven durchzusetzen?

Kik-Manager Zahn  ist nicht der Einzige, der auf eine Entschädigung hofft. Zahlreiche Einzelhändler fordern Schadenersatz für die Zeit des Lockdowns – und wollen entsprechende Zahlungen von den Bundesländern im Zweifel auch juristisch geltend machen.

So hatte im März bereits der Textilverbund Unitex, dem mehr als 800 mittelständische Mode-Einzelhändler und Filialbetriebe angehören, „Schadensersatz für die massiven wirtschaftlichen Einbußen, die die Händler durch die zwei Shutdowns im Frühjahr 2020 und ab November 2020 erlitten haben und noch erleiden“, gefordert. Es gebe „keine belastbare Grundlage, dass Läden zu Corona-Hotspots geworden sind“, sagte Unitex-Geschäftsführer Gerhard Albrecht damals. Mehr als 300 Unternehmen hätten sich der Aktion angeschlossen. Er werde „Pilotklagen“ einreichen, kündigte Klaus Nieding von der gleichnamigen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt an, die Unitex vertritt. 

Auch der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof, der im Zuge des ersten Lockdowns eine Schutzschirm-Insolvenz eingeleitet hatte, hoffte bereits auf einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag als Entschädigung von der öffentlichen Hand. Diese blieb bislang aus – und das dürfte bei Karstadt-Kaufhof ebenso wie bei Kik und Unitex wohl auch so bleiben, vermutet Daniel Graewe, Professor für Wirtschaftsrecht und Direktor des Instituts für angewandtes Wirtschaftsrecht an der Nordakademie. Entsprechende Klagen „werden gespeist von der Wut und Verzweiflung der betroffenen Unternehmer“, sagt Graewe. „Die Chancen, staatliche Entschädigungen für Schließungen auf dem Klageweg durchzusetzen“ seien aber „sehr übersichtlich“, so Graewe. „Es gab dazu bereits einzelne Klagen, die vor Gericht bislang aber keinen Erfolg hatten.“



So klagte ein Berliner Gaststättenbetreiber im vergangenen Jahr wegen der coronabedingten Schließung seines Betriebs im ersten Lockdown auf Entschädigung. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab, es gebe weder Ansprüche aus „Amtspflichtverletzung“ noch liege ein „enteignungsgleicher Eingriff“ vor, befand das Landgericht. Vielmehr müsse der Gastronom als Unternehmer darauf eingestellt sein und habe es hinzunehmen, durch äußere Umstände vorübergehend vollständig an der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit gehindert zu werden. In den nun anstehenden Prozessen könnten ähnliche Argumente eine Rolle spielen.

Ein „Sonderopfer" für die Gemeinschaft?

Kik-Chef Zahn gibt sich dennoch optimistisch. Normalerweise sei es schwierig, von Juristen eine klare Antwort zu bekommen, sagt der Manager. Aber diesmal habe es diese gegeben: Demnach habe Kik „gute Chancen“ vor Gericht, weil niemand erklären könne, warum die Menschen beispielweise „links in eine Drogerie rein dürfen und rechts in einen Kik nicht“.

Tatsächlich sprechen Nonfoodhändler ebenso wie Gastronomen und Hoteliers derzeit oft von einem „Sonderopfer“, das sie durch die Schließungen ihrer Standorte für die Gemeinschaft erbringen würden. Ihr Frust ist verständlich: Monatelang blieben ihre Läden, Restaurants und Hotels leer, während andere Anbieter weitermachen durften. Juristisch ist die Sache indes diffizil: „Die Einschränkungen beziehen sich immer auf eine Gruppe von Unternehmen und zielen nicht auf eine einzelne Gesellschaft ab, deshalb verfängt das Argument nicht, es würde sich um ein ‚individuelles Sonderopfer‘ handeln“, sagt Rechtsexperte Graewe.

Auch die Frage, ob und wie sich ein entstandener ‚Schaden‘ überhaupt berechnen lässt, sei offen. „Entgangene Geschäftschancen lassen sich nicht einklagen“, so Graewe. Versuche dazu wird es dennoch geben und auch erste Landgerichtsurteile dürften die Kläger kaum davon abhalten, weiterzumachen. „Das Thema wird die Gerichtsinstanzen sicherlich noch mehrere Jahre beschäftigen“, sagt Graewe. Im Herbst könnten die ersten Oberlandesgerichte entscheiden. Anschließend wäre der Bundesgerichtshof dran. „Der BGH dürfte sich mit den Entschädigungsklagen dann allerdings erst 2023 oder sogar 2024 befassen“, vermutet der Jurist.

Mehr zum Thema: Lässt die Bundesregierung große Handelsketten in der Coronakrise im Stich? KiK-Chef Patrick Zahn wirft der Regierung massives Versagen bei der Pandemiebekämpfung vor.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%