Luftfahrt EU-Gericht weist Ryanair-Klage gegen Condor-Staatshilfe ab

Der Staat hatte die Airline mit 380 Millionen Euro davor bewahrt, mit in die Thomas-Cook-Pleite gerissen zu werden. Das war mit EU-Recht vereinbar, urteilt nun ein Gericht.

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Das Unternehmen war durch die Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook in Schwierigkeiten geraten. Quelle: dpa

Der Billigflieger Ryanair ist mit einer Klage gegen die Rettungsbeihilfe für die deutsche Airline Condor nach der Pleite von deren Mutterkonzern Thomas Cook gescheitert. Die Beihilfe sei mit EU-Recht vereinbar gewesen, erklärte das Gericht am Mittwoch.

Ryanair habe nicht widerlegen können, dass die finanziellen Schwierigkeiten hauptsächlich an der Insolvenz des Mutterkonzerns im Herbst 2019 lagen. Die Iren hatten in ihrer Klage argumentiert, Condors Finanznot sei durch eine willkürliche Kostenverteilung innerhalb der Thomas-Cook-Gruppe entstanden.

Der Staat hatte Condor mit 380 Millionen Euro Finanzhilfe davor bewahrt, mit in die Thomas-Cook-Pleite gerissen zu werden. Bundes- und Landesregierung erklärten damals, Condor sei ein überlebensfähiges Unternehmen und unverschuldet in Not geraten. Es habe außerdem eine Störung des Flugverkehrs gedroht, wenn die Airline umgehend den Betrieb hätte einstellen müssen. (AZ T-577/20)

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