Markenrecht Rechtsstreit um Rubiks Zauberwürfel

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Revival einer Design-Ikone

1980 erwarb das US-Unternehmen Ideal Vermarktungsrechte für die westliche Welt und verkaufte den Würfel unter dem Namen des Erfinders. Der durfte damals zur Spielzeugmesse nach New York reisen und verließ das erste Mal den Ostblock. Ideal ging davon aus, eine Million Exemplare abzusetzen. „Stattdessen wurden in den ersten drei Jahren 100 Millionen Exemplare verkauft“, erzählt Rubik. Vielen ging es wie Rubik, der beim ersten Mal einen ganzen Monat brauchte, um die farbigen Quadrate wieder in die korrekte Position zu bringen. Heute sind die Lösungen nur einen Klick entfernt, Tausende von Erklärfilmen lassen sich bei YouTube abrufen.

Comeback einer Design-Ikone

Seit Kurzem feiert der Würfel ein Revival. „Weil die Achtzigerjahre wieder in sind“, vermutet sein Erfinder. Aber wohl auch, weil eine Generation, die im Internet groß geworden ist, die Faszination eines Spiels zum Anfassen entdeckt. Vom Sänger Justin Bieber ist bekannt, dass er das Rätsel in 83 Sekunden lösen kann. Alle zwei Jahre finden mittlerweile Weltmeisterschaften statt, im vergangenen Jahr kamen rund 5000 Wettbewerbe hinzu, bei denen Teilnehmer mit verbundenen Augen oder mit den Füßen, die Steine des Würfels sortieren. Die Verkaufszahlen in diesem Jahr dürften die höchsten seit 35 Jahren werden, heißt es bei Rubik Brand Ltd, dem vor drei Jahren gegründeten Unternehmen, dessen Chairman Rubik selbst ist.

Urheberrecht

Der Würfel ist nicht nur ein Spielzeug, sondern eine Design-Ikone, seit 1982 im Museum of Modern Art in New York ausgestellt. Und genau um das unverkennbare Design geht es bei dem Rechtsstreit, den Europas Patenthüter nun angezettelt haben. Das Patent für den Würfel ist bereits erloschen, aber Rubik hat ihn 1999 als Warenzeichen eintragen lassen. Dreidimensionale Formen können in der EU seit Ende der Achtzigerjahre als Warenzeichen geschützt werden, allerdings mit Einschränkungen. Wenn eine Form notwendig ist, um ein technisches Ergebnis zu erreichen, dann kann kein Warenzeichen vergeben werden. Genau darauf setzt das deutsche Unternehmen Simba Toys. Seit 2006 versucht das Spielzeugunternehmen das Warenzeichen von Rubik für ungültig zu erklären und geht dabei durch alle Instanzen.

Sollte sich Simba mit seiner Logik durchsetzen, hätte das nach Einschätzung von Rubiks Anwälten für viele Branchen Folgen. „Viele dreidimensionale Warenzeichen kämen dann unter Druck“, sagt Nick Kounoupias, Experte für geistiges Eigentum. So könnte die Hermès-Handtasche, die als Birkin Bag bekannt ist, ihren Schutz verlieren, weil die Schnallen eine Funktion erfüllen. Rubik, Sohn einer Dichterin, zitiert den irischen Schriftsteller Oscar Wilde, nach dem Imitationen die höchste Form der Anerkennung darstellen. Noch lieber, das ist ihm deutlich anzusehen, wäre es ihm, wenn er sich mit geistigem Eigentum nicht beschäftigen müsste.

Er will lieber Neues erfinden.

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