Markenrechtsstreit Schlechte Chancen für Bübchen gegen Nivea

Ähnelt das Design der Kleinkind-Pflegeprodukte von Nivea Baby zu sehr dem des Wettbewerbers Bübchen? Quelle: dpa

Hat Goliath zu sehr bei David abgekupfert? Ähnelt das Design der Kleinkind-Pflegeprodukte von Nivea Baby zu sehr dem des Wettbewerbers Bübchen? Diese Frage beschäftigte am Mittwoch das Düsseldorfer Landgericht. Zu einer Entscheidung kam das Gericht nicht. Dem Kläger geht es um mehr als nur um ein Urteil.

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Die zu Katjes International in Düsseldorf gehörende Babypflegemarke Bübchen wirft dem Kosmetikriesen Beiersdorf aus Hamburg die Nachahmung seiner Produkte unter der Marke Nivea vor. „Eine hellblaue Flasche, ein dunkelblaues Logo und der Claim ,Für zarte Babyhaut‘. Das sind Attribute, die der seit Jahrzehnten etablierten Babypflegemarke Bübchen zugeschrieben werden“, heißt es aus der Bübchen-Zentrale. Damit verstoße Beiersdorf gegen das Wettbewerbsrecht.

Details um Farben und Nuancen

Tatsache ist: Beide Produktserien kommen babyblau daher und weisen auf der Vorderseite jeweils ein dunkelblaues Firmenlogo und ein Comic-Element auf. Bübchen sieht deshalb eine Verwechslungsgefahr und erhob Klage. Es sei bezeichnend, dass Beiersdorf für die Babyprodukte nicht auf einen bereits im Spektrum der Nivea-Blautöne befindlichen Farbton zurückgegriffen habe, sagte eine Firmensprecherin. Nivea habe bei der Einführung der Baby-Pflegeserie einfach „die Produktmerkmale des Marktführers übernommen“. Farbe und Flaschenaufmachung seien „offensichtlich an Bübchen angelehnt“. Dies stelle eine wettbewerbswidrige Nachahmung dar. Bübchen-Chef Martin Kemper klagte: „Beiersdorf schmückt sich mit langjährig erarbeiteten Assoziationen für Vertrauen und Tradition von Bübchen.“

Beiersdorf weist die Darstellung entschieden zurück. Auch die Vorsitzende Richterin der 4. Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf signalisierte bei der mündlichen Verhandlung Zweifel an der Berechtigung der Vorwürfe. Elisabeth Stöve meinte, nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts orientiere sich die Aufmachung der Babyprodukte von Beiersdorf eher an der Gestaltung anderer Nivea-Produkte als am Bübchen-Design. „Der Markt ist voll mit hellblauen Produkten im Baby-Pflegebereich“, sagte die Vorsitzende Richterin. Von einer wettbewerblichen Eigenart könne hier keine Rede sein.

„Das Gericht hat die Kombination der Einzelmerkmale zu wenig beachtet und stattdessen nur die drei Einzelmerkmale jeweils für sich gewertet“, kritisiert Uwe Lüken, Markenrechtsanwalt der Kanzlei Bird & Bird in Düsseldorf, der Bübchen vor Gericht vertritt.

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Dennoch geht es Bübchen um mehr als diesen einen Prozess. Die Auseinandersetzung mit Beiersdorf soll laut Lüken weiterer Nachahmer abschrecken. „Branchenkenner wissen, wer sich gut um seine Marke kümmert und sie verteidigt“, so Lüken. Mit der Klage habe sein Mandant dieses Signal in den Markt gesandt.

Von Nestlé über EQT zu Katjes

Bübchen, 1961 in Soest gegründet, gehörte viele Jahre lang zum Schweizer Nestlé-Konzern. Doch der Konsumgüterriese bereinigte sein Portfolio und trennte sich im Herbst 2019 von der Kosmetikmarke Galderma inklusive Bübchen.

Bübchen landete anschließend bei einem Private-Equity-Konsortium unter der Leitung der schwedischen Investmentguppe EQT. Weniger als ein halbes Jahr später wurde Bübchen an Dallmann’s Pharma weitergereicht. Dallmann’s ist vor allem für seine Salbei- und Island-Moos-Bonbons in gelben Packungen mit altmodisch-schwungvollem Schriftzug bekannt und ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft von Katjes International, einem Schwesterunternehmen des Fruchtgummiherstellers Katjes Fassin.

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