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Marktmacht Edeka„Mittelständler müssen sich Sorgen machen“

Als Chef der Monopolkommission lehnte Daniel Zimmer Ende 2015 den Kauf von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka ab – und wurde vom damaligen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel überstimmt. Der Wettbewerbsökonom hält seine Warnung auch heute noch für richtig.Christian Schlesiger 27.04.2018 - 16:00 Uhr

Daniel Zimmer ist Rechtswissenschaftler und geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn. Von 2008 bis 2016 war er Mitglied der Monopolkommission, von 2012 bis 2016 ihr Vorsitzender. Im März 2016 trat er aus Protest gegen die Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka zurück.

Foto: imago images

Herr Zimmer, vor zweieinhalb Jahren haben Sie als damaliger Vorsitzender der Monopolkommission vor einem Kauf von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka gewarnt. Edeka würde zu viel Marktmacht erhalten. Haben sich Ihre Befürchtungen bewahrheitet?
Durch den Kauf von Kaiser’s Tengelmann ist ein unabhängiger Wettbewerber vom Markt verschwunden. Der Vorgang hat die Verhandlungsposition des marktführenden Unternehmens Edeka noch gestärkt. Von außen ist es aber immer schwierig, zu beurteilen, ob aktuelle Verhandlungen und deren Verlauf das Ergebnis von Marktmacht sind.

Vor Kurzem hat Edeka im Einkaufsverbund mit europäischen Handelspartnern wie Intermarché aus Frankreich und Coop aus der Schweiz dem Markenhersteller Nestlé gedroht, Produkte auszulisten, sollte Nestlé den Unternehmen nicht preislich entgegenkommen. Bestätigt das nicht Ihre Warnung von damals, dass Edeka zu mächtig geworden ist?
Das Beispiel zeigt zunächst, wie hart um Preise und Einkaufskonditionen gerungen wird. Edeka setzt mit dem Einkaufsverbund AgeCore auf eine neue Einkaufsstrategie. Aber der Schweizer Lebensmittelkonzern ist ein mächtiger Gegenspieler. Nestlé hat starke Marken im Sortiment, auf die ein Handelskonzern wie Edeka nicht ohne Weiteres verzichten möchte. Außerdem liefert Nestlé in die ganze Welt. Der Umsatz mit Edeka reicht nicht aus, um einen Konzern wie Nestlé in die Knie zu zwingen. Insofern treffen hier zwei starke Verhandlungsparteien aufeinander. Nestlé kann das Feilschen um Konditionen sehr lange aushalten. Andere können das nicht.

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Wen meinen Sie?
Kleine Mittelständler, die keine Markenwaren anbieten, deren Produkte also austauschbar sind, und die meist nur räumlich begrenzte Vertriebskraft haben. Die steigende Marktmacht des Lebensmittelhändlers Edeka muss ihnen Sorgen machen. In Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen, wo Kaiser’s Tengelmann zuvor präsent war, ist die Stellung von Edeka stärker geworden. Weil ein Abnehmer weggefallen ist, können Lebensmittelproduzenten ihre Produkte nun an weniger Handelsunternehmen verkaufen. Für einen regionalen Obst- und Gemüsebauern oder einen kleinen Markenartikelhersteller kann das ein Problem sein.

Seit dem Kauf von Kaiser`s Tengelmann weiß Edeka auch, welche Einkaufskonditionen Kaiser`s Tengelmann erhalten hat. Wie wichtig ist so ein Insiderwissen?
Solche Interna können sehr wichtig sein. Möglicherweise hatte Kaiser`s Tengelmann bei einzelnen Produkten Vorzugskonditionen ausgehandelt. Ein Unternehmen wie Edeka könnte dieses Wissen natürlich in die kommende Verhandlungsrunde mit dem Lieferanten einfließen lassen.

Wie definieren Ökonomen eigentlich Marktmacht? Wann werden aus Verhandlungen unlautere Methoden, in den mächtige Hersteller Sonderkonditionen herauspressen?
Im Prinzip geht es um die Frage, ob Sonderkonditionen, die einem bestimmten Nachfrager gewährt werden, sachlich begründbar sind. Nimmt ein großer Abnehmer eine große Menge ab, so kann dies einen Mengenrabatt rechtfertigen. Denn für den Lieferanten kann es wirtschaftlich vorteilhaft sein, sich mit nur einem Verhandlungspartner auseinanderzusetzen, statt mit zehn Nachfragern zu verhandeln, die jeweils nur ein Zehntel der Menge abnehmen. Sonderkonditionen, die solche beim Lieferanten eintretenden Vorteile wiederspiegeln, erscheinen sachlich gerechtfertigt.

Und welche nicht?
Wenn hinter besseren Konditionen keine sachlichen Gründe stehen. Vor einigen Jahren hat Edeka die Handelskette Plus übernommen und im Anschluss von den Lieferanten Preisnachlässe gefordert, um damit Sonderverkaufsaktionen zu finanzieren. Diese eingeforderten Rabatte, so genannte Hochzeitsrabatte aus Anlass der Vermählung von Edeka mit Plus, waren nicht gerechtfertigt. Das Bundeskartellamt hatte diese Rabatte damals verboten. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung der Behörde vor wenigen Wochen bestätigt.

Das sind die größten Lebensmittelhändler
Edeka-GruppeZu dem Unternehmensverbund zählt neben Namensgeber Edeka auch der Discounter Netto.Bruttoumsatz: 55,9* * In Milliarden Euro im Jahr 2017 in DeutschlandQuelle: Statista.com
Schwarz-GruppeDer größte Handelskonzern in Europa ist mit seinen Märkten Lidl und Kaufland in Deutschland "nur" die Nummer 2. Bruttoumsatz: 39,83
Rewe-GruppeZu dem Unternehmen aus Köln zählen neben Rewe auch Penny, Toom und der österreichische Supermarkt Billa.Bruttoumsatz: 38,51
Aldi-Gruppe Aldi Süd und Aldi Nord sind zusammen der erfolgreichste Dicounter-Konzern der Welt, in Deutschland reicht es für Platz vier.Bruttoumsatz: 30,43
Metro-GruppeZu dem Konzern zählen Real und die Metro-Cash-&-Carry-Märkte.Bruttoumsatz: 13,14

Glauben Sie, dass Edeka daraus gelernt hat?
Jedes Unternehmen verfolgt die aktuelle Rechtsprechung. So genannte Hochzeitsrabatte, wie es sie bei der Plus-Übernahme durch Edeka geben sollte, wird wohl kaum ein Unternehmen erneut von Lieferanten einfordern.

Ist denn Edeka der mächtigste Lebensmittelhändler in Deutschland?
Der Lebensmittelmarkt ist wegen unterschiedlicher Verbraucherpräferenzen sehr heterogen. Es gibt Discounter wie Aldi und Lidl, die weitgehend ohne Markenartikel auskommen, und Vollsortimenter wie Edeka und Rewe, die starke Markenprodukte verkaufen. Diese Aufteilung spiegelt sich auch in der Beschaffung von Produkten wieder. Wenn ein Schokoladenhersteller seine Tafeln sowohl beim Vollsortimenter als auch bei den Discountern verkauft, dann ist er in einer recht guten Verhandlungsposition.

Was können kleinere Mittelständler gegen die Verhandlungsmacht der Handelskonzerne machen?
Sobald Unternehmen austauschbare Produkte herstellen, sind sie in einer schwierigen Lage. Sie können den Einkäufern im Prinzip wenig entgegensetzen und nur entscheiden, ob sie die Konditionen des Handelskonzerns akzeptieren wollen oder nicht. Absprachen mit anderen, selbst kleineren Herstellern, verbietet das Wettbewerbsrecht. Quoten und Preise dürfen nicht mit Konkurrenten abgesprochen werden, um die eigene Verhandlungsmacht gegenüber Handelskonzernen zu stärken.

Sie haben vor zwei Jahren aus Protest vor der Ministererlaubnis durch Ex-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel den Vorsitz der Monopolkommission abgegeben. Bereuen Sie diesen Schritt?
Nein. Ich halte die Ministererlaubnis von damals nach wie vor für falsch und wollte mit dem Rücktritt ein eindeutiges Signal für mehr Wettbewerb senden.

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