Marktmacht von Aldi, Lidl, Rewe und Edeka Die zehn Verbote

Billigangebote für Lebensmittel im Handel sind Montag Thema eines Spitzentreffens im Kanzleramt. Quelle: imago images

Billig-Lebensmittel werden zum Politikum. Am Montag sind sie Thema eines Spitzentreffens zwischen Handelskonzernen und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Mit einer schwarzen Liste will die Politik die Verhandlungsmacht der Supermarktketten brechen.

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„Es ist wie David gegen Goliath, wenn Bauern mit dem Handel verhandeln“, beschrieb Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) jüngst die Machtverteilung zwischen Supermarktketten und Landwirten. Schon zuvor hatte die Ministerin mehrfach den Einsatz „unlauterer Handelspraktiken“ angeprangert und öffentlichkeitswirksam angekündigt, dagegen vorzugehen.

Die Vertreter der großen Handelskonzern und ihrer Branchenverbände sind für Montag daher zu Bundeskanzlerin Angela Merkel ins Kanzleramt geladen. Dabei dürfte es vor allem um die Umsetzung einer EU-Richtlinie gehen, die im April 2019 erlassen wurde. Sie sieht Schutzmaßnahmen nicht nur für Landwirte, sondern für sämtliche Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro vor. Klöckner will die EU-Richtlinie eins zu eins und möglichst rasch in deutsches Recht überführen.

Der Kern ist ein Katalog von zehn Verboten, mit dem die Politik die Macht der Handelsriesen beschränken will. So sollen Händler ihre Bestellungen etwa schneller bezahlen, nicht mehr kurzfristig stornieren können und Vereinbarungen auf Nachfrage schriftlich bestätigen. Konkret geht es um folgende Punkte:

1. Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen für verderbliche Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, sollen untersagt werden. Dadurch könnten Landwirte teilweise wohl schneller als bisher an ihr Geld kommen.

2. Bei anderen Lebensmitteln soll die Zahlungsfrist maximal 60 Tage nach Lieferung betragen.

3. Kurzfristige Stornierungen sind künftig tabu, wenn die Richtlinie umgesetzt wird. So kritisiert Klöckner, dass verderbliche Produkte teils erst kurz vor Auslieferung vom Handel wieder abbestellt würden, wodurch die Lieferanten auf der Ware sitzen blieben.

4. Auch einseitige Änderungen der Lieferbedingungen sollen untersagt werden.

5. Händler dürfen keine Zahlungen mehr fordern, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Erzeugnissen des Lieferanten stehen.

6. Auch Qualitätsprobleme oder Verluste von Erzeugnissen sollen Lieferanten nicht mehr nachträglich in Rechnung gestellt werden dürfen, sobald die Ware in den Besitz des Händlers übergegangen ist.

von Mario Brück, Henryk Hielscher, Christian Schlesiger, Volker ter Haseborg

7. Händler werden zudem verpflichtet, eine geschlossene Liefervereinbarung auf Nachfrage des Lieferanten schriftlich zu bestätigen.

8. Verboten bleibt der rechtswidrige Erwerb und die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen des Lieferanten.

9. Vergeltungsmaßnahmen, wenn der Lieferant von seinen vertraglichen oder gesetzlichen Rechten Gebrauch macht, werden untersagt.

10. Zudem sollen Lieferanten nicht mehr für Kosten zur Kasse gebeten werden, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Kundenbeschwerden entstanden sind, ohne dass ein Verschulden des Lieferanten vorliegt.

Wie sinnvoll und wirksam die „schwarze Liste“ in der Praxis sein wird, ist umstritten. Der Handel wehrt sich gegen den Vorwurf, Landwirte und Hersteller zu stark unter Druck zu setzen. Dort sieht man die Schwierigkeiten vieler Bauern als Folge von Überkapazitäten im Markt und verweist darauf, dass die Preise für Nahrungsmittel seit 2005 um knapp acht Prozent gestiegen sind.

Seit Monaten gehen Bauern immer wieder auf die Straße, um gegen die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft zu demonstrieren. Dabei geht es auch um Umweltauflagen, mit denen die Bundesregierung Boden, Wasser und Luft schützen will. Die Bauern sehen sich in ihrer Existenz bedroht und fordern, für Umweltschutz – aber auch insgesamt für ihre Produkte – angemessen bezahlt zu werden.



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