Marktplätze bei Amazon und Ebay Tausenden Onlinehändlern droht die Insolvenz

Eine Studie enthüllt alarmierende Zahlen: Weil viele Hersteller und Markeninhaber den Verkauf ihrer Produkte übers Netz behindern, kämpfen kleine Händler um ihre Existenz und müssen Mitarbeiter entlassen.

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Viele Onlinehändler beklagen sich, dass Adidas und Nike den Vertrieb ihrer Produkte über das Netz behinderten. Quelle: dpa

Tausende Onlinehändler sehen sich durch Vertriebsbeschränkungen von Herstellern und Markeninhabern in ihrer Existenz bedroht. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Onlinehandel (BVOH) unter mehr als 7000 Händlern in Europa. „Gerade viele kleine und mittelständische Onlinehändler stehen vor der Insolvenz“, sagte BVOH-Präsident Oliver Prothmann dem Handelsblatt.

Nach Angaben der befragten Händler behindern oder untersagen in Europa fast 2000 Hersteller und Markeninhaber den Vertrieb ihrer Produkte über das Internet. So verbiete fast ein Drittel dieser Marken den Verkauf über Marktplätze wie Amazon oder Ebay. „Der Schaden dieser Beschränkungen für Händler, aber auch für Verbraucher beträgt Jahr für Jahr Milliarden Euro“, so Prothmann.

Fast jeder zweite Onlinehändler beklagt sich über Umsatzverluste durch Herstellerbeschränkungen. Allein in Deutschland macht rund ein Fünftel der Onlinehändler nach eigenen Angaben aufgrund dieser Beschränkungen einen jährlichen Verlust von mehr als 25 Prozent. Nach Hochrechnungen des BVOH aus den Umfragedaten mussten bereits mehr als 10.000 Händler deswegen Mitarbeiter entlassen.

Das können die deutschen Online-Händler
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Große Bedenken gegen Beschränkungen des Onlinehandels hat auch das Bundeskartellamt, das im Jahr 2014 ein Pilotverfahren gegen Adidas und Nike angestrengt hat. Denn nach Ansicht der Wettbewerbshüter dienen die Beschränkungen häufig der Preiskontrolle und können damit wettbewerbswidrig sein. Adidas gab daraufhin nach und lockerte seine Vertriebsbeschränkungen.

Es sind immer wieder die gleichen Unternehmen, die mit Beschränkungen des Onlinevertriebs auffallen. So nannten die befragten Onlinehändler am häufigsten die Hersteller Nike, Adidas, Fossil und Deuter. Auch der Hersteller von Haustierzubehör, Trixi, wurde oft genannt, wenn es um die Behinderung des Internethandels geht.


Verband fordert Eingreifen der Politik

Auch Gerichte haben sich in der jüngsten Zeit immer wieder mit der Thematik beschäftigen müssen. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Fall, der sich mit einem Marktplatzverbot des Parfümherstellers Coty beschäftigt, dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das höchste europäische Gericht soll nun klären, ob Plattformverbote mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind.

In einem anderen Fall dagegen hatte das Oberlandesgericht Frankfurt dem Rucksackhersteller Deuter erlaubt, den Verkauf seiner Produkte über den Marktplatz Amazon zu verbieten. Die Unternehmen hätten ein berechtigtes Interesse, eine qualitativ hochwertige Beratung sicherzustellen, und dürften daher den Vertrieb bei Amazon untersagen, erklärte das Gericht. Die Hersteller berufen sich immer wieder darauf, dass nur ein selektiver Vertrieb eine angemessene Präsentation ihrer Waren sicherstellen könne. Dies sei gerade auf Portalen wie Amazon nicht gegeben.

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Platz 4: DamenbekleidungNicht nur Herrenbekleidung wird vermehrt mobil gekauft – der Anteil der Damenbekleidung, die über das Smartphone gekauft wird, liegt mit 16,4 Prozent noch höher. Ob nun immer mehr Männer die Geschenke für ihre Frau auch vom Sofa aus kaufen, lässt sich anhand der Agof-Studie leider nicht herausfinden. Quelle: dpa

Dass Hersteller Qualitätskriterien für den Vertrieb über Händler festlegen dürfen, ist unstrittig. Doch in der Praxis ist die Grenze zur gezielten Behinderung des Internetvertriebs mit dem Ziel der Preiskontrolle schnell erreicht. So beobachtet der BVOH beispielsweise, dass Hersteller einem Händler kaum Auflagen für den stationären Verkauf machen, die Kriterien für den Verkauf im Netz aber auf mehr als 20 Seiten detailliert regeln. „Diese Ungleichbehandlung ist eindeutig illegal“, so Prothmann. Beobachtet würden aber auch unzulässige Preisvorgaben oder das Verbot des Verkaufs über nationale Grenzen hinweg.

Der BVOH fordert deshalb von der Politik „ein entschlossenes Vorgehen gegen den grassierenden Missstand der wettbewerbswidrigen Vertriebsbeschränkungen“. Die Wettbewerbsbehörden müssten so gestärkt werden, dass sie wirksam gegen vertikale Beschränkungen einschreiten können sowie Strafen gegen das Vergehen müssen für die Unternehmen und deren Verantwortliche spürbarer werden.

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