Medikamente Deutsche Versandapotheker bereiten Verlagerung nach Holland vor

Laut einem Urteil des EuGH dürfen ausländische Versandapotheken ihren Kunden Rabatte gewähren. Davon fühlen sich inländische Versandapotheker benachteiligt – und planen schon Umzüge ins holländische Grenzgebiet.

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Blister mit Tabletten auf einer Tastatur. Quelle: dpa

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Richter Mitte Oktober fällten, dürfen ausländische Versandapotheken ihren Kunden Rabatte gewähren. Davon profitieren lediglich DocMorris und die Europa Apotheek, die ihre Arzneimittel-Lager gleich hinter der deutsch-holländischen Grenze aufgeschlagen haben. Gegen diese Bevorzugung protestieren nicht nur die klassischen Vor-Ort-Apotheker, die um ihre Umsätze fürchten. Sondern auch inländische Versandapotheker, die ihren Kunden ebenfalls keine Rabatte zahlen dürfen.

Das Groß der Versandapotheker – etwa Aponeo, mycare, Vitalsana oder Sanicare – ist immer noch in Deutschland beheimatet. Noch. Denn die ersten Versandapotheker kündigen nach dem EuGH-Urteil bereits Konsequenzen an.

„Viele deutsche Versandapotheker sondieren bereits grenznahe Standorte in Holland und sprechen mit Maklern, um Immobilien zu erwerben", sagt Christian Buse, Inhaber der mycare-Versandapotheke aus Wittenberg und Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken gegenüber der WirtschaftsWoche. Die Unternehmen müssten so handeln, sagt Buse: „Unsere Kunden fragen bereits häufig nach den Boni.“ Der Unternehmer fordert die Gleichbehandlung mit ausländischen Versandapotheken: „Wir hoffen da auf den Gesetzgeber. Viel länger als ein halbes Jahr lässt sich die derzeitige Situation nicht aushalten."

Konkret treibt etwa die Berliner Versandapotheke Aponeo eine Verlagerung voran: „Es gibt Pläne, unseren Sitz nach Holland zu verlagern. In den grenznahen Regionen Hollands haben wir bereits einige Lagerhallen, in den wir unsere Logistik unterbringen könnten, ins Visier genommen“, sagt der kaufmännische Leiter Hartmut Deiwick, „ein Großteil unserer 80 Mitarbeiter müsste dann umziehen.“ Eine Verlagerung hält Deiwick für wirkungsvoller als seine langwierige juristische Auseinandersetzung: „Natürlich könnten wir auch gegen das EuGH-Urteil klagen. Aber das ist zu zeitaufwändig und würde zwei bis drei Jahre dauern. Hinzu kommt das finanzielle Risiko.“ Viele andere Arznei-Versandhändler, so Deiwick, würden das ähnlich denken.

Anders als die Versandhändler können die Vor-Ort-Apotheker ihren Standort nicht verlagern. Deren Klagen, etwa gegen das EuGH-Urteil, gehen dem Versandapotheker Buse allerdings zu weit: Die Vor-Ort-Apotheker haben ebenfalls genug Einnahmemöglichkeiten, sie erhalten inzwischen ja auch zusätzliche Entgelte für Notdienst, die Anfertigung von Rezepturen und die Ausgabe von Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen."

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