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Metro-Streit mit Media-Saturn Erich Kellerhals erleidet Schlappe vorm BGH

Der Media-Saturn-Minderheitseigner Erich Kellerhals muss eine juristische Schlappe gegen den Handelsriesen Metro hinnehmen. Der BGH wies eine Beschwerde des Gründers der Elektrohandelskette ab.

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In dem festgefahrenen Streit zwischen der Metro und Miteigentümer Erich Kellerhals um die Zukunft der Elektronikkette Media-Saturn musste Kellerhals eine juristische Schlappe hinnehmen. Quelle: dpa

Der Handelsriese Metro hat im Dauer-Zwist mit Media-Saturn-Minderheitseigner Erich Kellerhals einen wichtigen juristischen Erfolg verbucht. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde der Kellerhals-Investmentgesellschaft Convergenta im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Beirats bei Europas größter Elektronikhandelskette ab, mit dem Metro die umfassenden Veto-Rechte des Minderheitseigners aushebeln will.

Convergenta wolle nun die Begründung der BGH-Entscheidung prüfen, sagte ein Sprecher. Ein Metro-Sprecher betonte, der Beirat habe "die entscheidenden Weichenstellungen für eine Neuausrichtung des Unternehmens vorangetrieben und Media-Saturn damit wieder auf den Wachstumspfad gebracht". "Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen", unterstrich er.

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Das Klima zwischen der Düsseldorfer Metro-Zentrale und Kellerhals ist seit Jahren vergiftet, beide Seiten liefern sich auch immer wieder juristische Auseinandersetzungen. Kellerhals witterte angesichts der Einrichtung des Beirats einen "rechtlich unzulässigen Angriff auf Mitbestimmungsrechte", Metro wolle ihn "enteignen".

Kellerhals, einer der Gründer der Elektrohandelskette, hält knapp 22 Prozent an Media-Saturn, hat aber umfassende Veto-Rechte. Der Beirat entscheidet anders als der Gesellschafterausschuss, in dem Kellerhals über eine Sperrminorität verfügt, bei Media-Saturn mit einfacher Mehrheit. Einem Schiedsgericht zufolge kann das Gremium unter anderem über Zukäufe und Budgetfragen befinden.

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