Mobile Shopping Wish - eine App für die Lust am Ramsch

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Datensauger an der Grenze zur Illegalität - und drüber


Zudem sammelt die App auf den Smartphones zahlreiche Daten. So schreibt das Computermagazin „Chip“, dass Wish unter anderem direkten Zugriff auf die Kontakte des Nutzers hat und diese auslesen kann. Der eigenen Datenschutzerklärung zufolge sammelt die App vom Nutzer darüber hinaus die Anzahl seiner Klicks, außerdem die Seiten und sogar die Inhalte, die von den Nutzern angesehen werden.

Auch die Reihenfolge, in der die Seiten angesehen werden, kennt das Unternehmen genau. Dazu misst Wish unter anderem die Zeit, die auf bestimmten Seiten verbracht wird, kennt das Datum und die Uhrzeit, zu der man Wish genutzt hat und wie oft der Kunde die App verwendet.

All das wird für den datenhungrigen Algorithmus benötigt, mit dem Wish sein Angebot an den Kunden anpasst. Doch vielen Nutzern dürfte das Ausmaß der Überwachung gar nicht bewusst sein.

Rechts- und Fachanwältin für IT-Recht, Gabriele von Thüngen-Reichenbach, sieht darüber hinaus noch ganz andere Probleme. Das Unternehmen weist zum Beispiel kein Impressum aus. Das allein kann theoretisch mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Und es geht noch weiter: Wish gibt in der App Preise ohne Mehrwertsteuer an, obwohl das Unternehmen die Pflicht hat, sie mit der Steuer auszuweisen. „Wir werden im Internet von Akteuren überrannt, die sich nicht an unsere Gesetze halten. Und sie kommen häufig damit durch. Das erstaunt mich immer wieder“, sagt von Thüngen-Reichenbach.

Die Vorgehensweise von Wish sei zum Nachteil der in der EU ansässigen Firmen und führe zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung. Die zuständigen Behörden haben bisher aber nicht reagiert. Das habe mehrere Gründe. „Da nur die Stadt San Francisco und eine amerikanische Service-Hotline angegeben sind, ist es ja schon schwierig, das Unternehmen überhaupt zu erreichen. Außerdem ist vielen unklar, wie man gegen die Firma vorgehen soll“, meint sie. Denn der Prozess müsse in Deutschland stattfinden, ein etwaiges Urteil aber in den USA vollstreckt werden.

Bei allen Bedenken: E-Commerce-Experte Gerrit Heinemann glaubt nicht, dass diese Probleme den Siegeszug von Wish langfristig aufhalten werden. Sein Kollege Werner Reinartz sieht in Wish sogar die globalisierte Form, E-Commerce zu betreiben: möglichst günstig und über Kontinente hinweg. Ungetrübt durch die Tatsache, dass einige Methoden des Unternehmens gegen geltendes Recht verstoßen.

Langfristig müssten nach Reinartz“ Prognose auch die Preise bei anderen Online-Händlern sinken. Und tatsächlich hat Amazon in Amerika schon nachgezogen: In der neuen Kategorie „10 Dollar und niedriger“ können Kunden nun ebenfalls Uhren für eine Handvoll Dollar, Kissen mit Kuhmotiv für vier Dollar oder skurrile Luftfächer für einen Dollar erwerben. Ob die Qualität der Waren besser ist als bei Wish, wird sich zeigen. Immerhin: Die Adresse von Amazon ist bekannt.

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