Auf Druck des Bundeskartellamts lässt die Möbelhauskette XXXLutz ihr Vorhaben fallen, bestimmte Lieferanten rückwirkend schlechter zu bezahlen. Der österreichische Konzern hatte den Wolfsburger Konkurrenten Möbel Buhl gekauft und von dessen Lieferanten bessere Konditionen verlangt. Der Firmenkauf war im November 2017 vom Bundeskartellamt freigegeben worden, die Rabatte sollten aber schon ab Januar 2017 gelten. Dies rief das Bundeskartellamt auf den Plan. Aus Sicht der Wettbewerbshüter könnte die Einwilligung der Lieferanten ein Indiz für Abhängigkeit sein. XXXLutz nahm nun laut Behörde Abstand von rückwirkenden Rabatten.
Sogenannte Hochzeitsrabatte - also Preisnachlässe als Folge von Firmenkäufen - hatten schon vor einigen Jahren für Aufsehen gesorgt. Der Supermarktriese Edeka übernahm 2009 den Discounter Plus und forderte von dessen Lieferanten ebenfalls bessere Konditionen. Das Bundeskartellamt wertete dies 2014 als missbräuchlich, das Oberlandesgericht Düsseldorf hob diese Entscheidung aber auf - derzeit ist der Fall noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig.
Das Bundeskartellamt bezeichnete die Pläne von XXXLutz als „Hochzeitsrabatte“. Ein Firmensprecher erklärte hingegen, man habe keine „Hochzeitsrabatte“ haben wollen. Man habe „lediglich die bei XXXL gültigen Preise und Konditionen [...] auch für die Umsätze von Möbel Buhl gefordert“. Diese würden nach dem Hinweis des Amts aber nur für den Zeitraum ab November 2017 von Lieferanten gefordert.
Die Möbelhauskette XXXLutz ist auf Expansionskurs in Deutschland. Erst kürzlich gab der Konzern die Übernahme der Müllerland Einrichtungshäuser mit insgesamt 300 Mitarbeitern in Görgeshausen (Rheinland-Pfalz) und Hennef (NRW) bekannt. Dadurch hat XXXLutz inzwischen 44 Standorte in Deutschland mit gut 11 000 Mitarbeitern.