Im Streit um die Werbung für den Fruchtquark „Monsterbacke“ droht der Firma Ehrmann eine juristische Schlappe. Der Spruch auf der Packung „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ müsste ergänzt werden durch weitere Hinweise zum behaupteten Vorteil - schließlich gälte Milch als gesund. Das schreibt ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-609/12). Die Richter halten sich in den meisten Fällen an die Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Der Fall liegt eigentlich beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die deutsche Wettbewerbszentrale hatte den Allgäuer Joghurthersteller verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält. Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ verspreche einen Vorteil für die Gesundheit des Kunden. Beim BGH ruht das Verfahren aber derzeit, weil die deutschen Richter ihre Kollegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten hatten.
Wenn Firmen ihre Produkte mit Angaben zur gesundheitlichen Wirkung bewerben, müssen sie laut EU-Recht noch mehr Hinweise zum vermeintlichen gesundheitlichen Vorteil auf die Packung drucken.
Hersteller Ehrmann argumentiert indes, der umstrittene Spruch verspreche gar keine gesundheitliche Wirkung. Das sieht der BGH anders und nun auch der EuGH-Gutachter. Der EU-Experte ließ aber offen, was genau die Firma auf die „Monsterbacke“-Packung schreiben müsse. Dies hängt davon ab, welche Regelungen des relevanten EU-Gesetzes genau Anwendung finden. Dies müsse der BGH klären. Es kann zum Beispiel um einen „Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise“ gehen.