Nacco Waggonvermieter VTG darf Konkurrenten nur unter Bedingungen kaufen

Das Kartellamt hat Waggonvermieter VTG eine Komplettübernahme der konkurrierenden Nacco-Gruppe untersagt. Geschäftsteile müssen abgeben werden.

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Der Waggonvermieter darf die konkurrierende Nacco-Gruppe nur unter Auflagen übernehmen. Quelle: VTG

Düsseldorf Der Waggonvermieter VTG darf die konkurrierende Nacco-Gruppe nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts nur übernehmen, wenn Unternehmensteile an einen Wettbewerber verkauft werden. Eine vollständige Übernahme von Nacco würde zu einer marktbeherrschenden Stellung der VTG führen, erklärten die Bonner Wettbewerbshüter am Mittwoch.

Die Unternehmen hätten sich verpflichtet, vor der Übernahme unter anderem das gesamte Geschäft der deutschen und luxemburgischen Tochter von Nacco abzuspalten.

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