Shopping-Einheit Europa: Seit dem 13. Juni gilt auch in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Das bringt für deutsche Shopper und Händler einige gravierende Änderungen mit sich. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Für wen gelten die Regeln?
Die neuen Spielregeln gelten für den gesamten Versandhandel, für Kaffeefahrten und alle anderen Geschäfte, die Händler und Kunde außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen abschließen – und das in allen 28 EU-Ländern. Blöd für die deutschen Verbraucher: Während die Neu-Regelungen für Bürger vieler Nachbarländer deutliche Vorteile bringen, haben die Deutschen in einigen Bereichen das Nachsehen. Hier waren die Regelungen nämlich vorher mitunter kundenfreundlicher.
Wer bezahlt künftig die teuren Retouren?
Bislang hatten es deutsche Online-Shopper richtig gut: Waren die einkauften Produkte teurer als 40 Euro, konnten sie immer kostenlos zurückgeschickt werden. Von diesem Recht machten so viele Kunden gebraucht, dass die Lieferdienste laut über die Retour-Flut stöhnten. Mit der neuen Richtlinie bekommen die Händler mehr Macht. Sie dürfen die Retour-Kosten auf den Kunden abwälzen, egal ob der für zehn oder 100 Euro bestellt hat – sofern sie den Kunden zuvor darüber aufklären.
Auf der sicheren Seite ist, wer ein Produkt zurückschickt, weil es einen Fehler oder Defekt hat. Das gilt nicht als Retoure sondern als Reklamation. Und die ist weiterhin kostenlos.
Wie gehen die Online-Händler mit dieser neuen Freiheit um?
Zumindest bei den Riesen unter den deutschen Internethändlern bleibt erstmal alles beim Alten. Amazon, Otto und Zalando haben versprochen, an den bisherigen kundenfreundlichen Regelungen festzuhalten. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass es die meisten Händler so halten werden.
Das Entgegenkommen der Händler ist nicht selbstlos. Laut einer Studie des Branchenverbandes Bitkom wollen fast ein Drittel der Verbraucher künftig ausschließlich bei Online-Shops einkaufen, die einen kostenfreien Rückversand anbieten. Auch die meisten anderen Online-Shopper würden es sich demnach zweimal überlegen, bei einem Anbieter zu bestellen, der für die Rückgabe Geld verlangt.
Ist es egal, wann ich die Waren zurückschicke?
Künftig gilt in ganz Europa eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen – ab dem Erhalt der Ware. Aufgepasst: Gemeint sind Kalendertage, also Sonn- und Feiertage eingeschlossen. Hat der Händler den Kunden nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr. Wurden die deutschen Kunden bislang nicht ausreichend belehrt, galt das Widerrufsrecht sogar unendlich lang. In der Praxis erlaubte sich aber kaum ein Händler diesen Fehler.