Das Bundesumweltministerium will per Gesetz die Vernichtung zurückgegebener Neuwaren etwa durch Online-Händler einschränken. Das Ministerium bereite derzeit einen gesetzlichen Rahmen vor, der die Vernichtung von Neuware reglementieren solle, teilte ein Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Dienstag mit. Es solle eine „Obhutspflicht“ verankert werden mit dem Ziel, rechtlich gegen die „unmittelbare Vernichtung von Retouren oder sonstiger Neuwaren vorgehen zu können“. Der Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werde „zeitnah“ veröffentlicht.
Am Wochenende hatten die Grünen gefordert, Online-Versandhändlern wie Amazon oder Otto zu verbieten, zurückgeschickte neuwertige Waren zu vernichten. Sie schlugen vor, Produkte, die nicht mehr in den Verkauf könnten, zu verschenken, etwa über Sozialkaufhäuser.
Wissenschaftler der Universität Bamberg haben ermittelt, dass die Bundesbürger bei Bestellungen im Internet jedes sechste Paket wieder zurückschicken. Im vergangenen Jahr sind das demnach 280 Millionen Pakete und 487 Millionen Artikel gewesen. Bei Kleidung und Schuhen geht sogar fast die Hälfte der Pakete zurück an den Absender. Nach Erkenntnis der Forscher landen rund vier Prozent der Artikel im Müll.
Greenpeace hatte betont, man fordere bereits seit der Enthüllung der „gängigen Vernichtungspraktik“ des Handels im Sommer 2018 ein umfassendes Ressourcenschutzgesetz von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Damals hatten Recherchen der WirtschaftsWoche und des ZDF-Magazins „Frontal 21“ ergeben, dass in deutschen Amazon-Logistiklagern massenhaft Retouren und neuwertige Produkte vernichtet werden, die nicht mehr gewinnbringend zu verkaufen sind. Beispielsweise auch unverkaufte Ware von externen Anbietern, die den Service „Versand durch Amazon“ nutzen und die Kosten für den Rückversand nicht tragen möchten.
Wie schon im Sommer 2018 gelobt Amazon Besserung: So hätten seit 2013 mehr als 1000 Wohltätigkeitsorganisationen Spenden erhalten und rund 450.000 Menschen davon profitiert. In bestimmten Fällen könnten Produkte weder weiterverkauft oder gespendet werden, etwa aus Sicherheits- oder Hygienegründen. „Wir arbeiten hart daran, diese Zahl auf Null zu bringen“, betonte das Unternehmen.
Das Umweltministerium teilte mit, auch eine Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden werde geprüft. Am 18. Juni sei eine Konferenz von Umwelt- und Verbraucherschutzministerium zu „Herausforderungen des Onlinehandels für Umwelt- und Verbraucherschutz“ geplant. Dabei werden der Versandhandel auch zur Retourwarenvernichtung Stellung nehmen müssen, es gebe dazu einen Workshop.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) teilte mit, die Forderung der Grünen verkenne die operative Praxis und die rechtliche Lage der Händler – sie sei „Unfug“. „Kein Unternehmen meiner Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen oder zu vernichten“, sagte BEVH-Präsident Gero Furchheim.