
Düsseldorf 40.000 Passagiere der einstigen Air-Berlin-Tochter Niki sitzen derzeit an ihren Urlaubsorten fest, die meisten davon auf der Baleareninsel Mallorca. Zwar sind für mehr als die Hälfte davon die Reiseveranstalter verantwortlich, die Urlaubsreisen mit Niki im Paket verkauften. Doch immerhin 15.500 Tickets gingen einzeln über den Ladentisch – und damit ohne die Absicherung einer Pauschalreise. Folgende Hinweise gilt es für Geschädigte zu beachten:
Sollten von der Insolvenz betroffene Niki-Passagiere, auch wenn ihre Flüge ausfallen, trotzdem zum Flughafen anreisen?
Nein. Dennoch sei es sinnvoll, Beweismaterial für den Flugausfall zu sichern, rät Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Es reicht“, sagt sie, „die Homepage mit den Flugausfällen zu fotografieren.“
Wie helfen die Flughäfen?
Da Niki die eigene Homepage abgeschaltet hat, müssen die Flugausfälle über die Airport-Homepage recherchiert werden. „Meist erfährt man dort über die Hotline auch, ob Ersatzflüge geplant sind“, sagt Stefanie Müller, Expertin beim Flugrechte-Portal Flightright.
Gibt es zwei Klassen von betroffenen Fluggästen?
Ja. Wer den Flug im Paket einer Pauschalreise gebucht hat, für den hat der Veranstalter kostenfreien Ersatz zu besorgen. Tickets als Einzelleistungen werden dagegen zunächst einmal wertlos. Betroffene können ihre Ausgaben zwar in der Insolvenztabelle anmelden. Die Rückerstattung dürfte dabei jedoch nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegen.
Wo muss ich meine Insolvenzansprüche anmelden?
Obwohl Niki seinen rechtlichen Sitz in Wien hat, läuft das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Denn von der deutschen Hauptstadt wurde die Airline operativ geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Lucas Flöther bestellt. Dort müssten Geschädigte ihre Ansprüche in der Insolvenztabelle anmelden.
Gibt es Unterstützung anderer Airlines?
Ja. Eurowings, Tuifly und Condor versprechen den an den Urlaubsorten festsitzenden Touristen ohne Pauschalreiseabsicherung, sie zum halben Preis in die Heimat zurückzufliegen. Und das bis zum 31. Dezember. Einzureichen sind dazu nur die Flugbestätigung von Niki und das am Urlaubsort erworbene Ersatzticket. Condor bestätigt zudem auf Anfrage, dass man Niki-Kunden von den Urlaubsorten gratis zurückfliegen will, wenn sie an den Flughäfen erscheinen und noch Restplätze zur Verfügung stehen.
Gibt es Ansprüche gegen Lufthansa oder Eurowings?
Wahrscheinlich nicht. Anders als zunächst von Eurowings-Chef Thorsten Dirks dargestellt, hat die Lufthansa-Tochter den Ferienflieger Niki wohl nicht über einen Chartervertrag („Wet-Lease“) an sich gebunden, sondern nur mit Krediten in der Luft gehalten. Nur dort, wo Flüge über Eurowings gebucht wurden, die dann von Niki ausgeführt werden sollten, bestünde ein Anspruch gegenüber der Kranich-Airline.
Was ist mit Ansprüchen aus früheren Flugverspätungen von Niki?
Mit der Insolvenz der Airline, berichtet Flightright-Expertin Stefanie Müller, gebe es keine Hoffnungen mehr auf Schadensersatzzahlungen. „Das Geld ist ebenso futsch wie das für die gekauften Tickets“, sagt sie.
Können Pauschalurlauber auf Entschädigungen hoffen?
Ja. „Die Insolvenz eines Flugcarriers ist kein Entlastungsgrund für die Reiseveranstalter“, sagt Verbraucherschutz-Expertin Sabine Fischer-Volk. Ab der fünften Verspätungsstunde kann der Tagesreisepreis stündlich um fünf Prozent gekürzt werden. Zudem hat der Veranstalter für entgangene Urlaubsfreuden 70 Euro pro Tag und pro Person zu zahlen.