Online-Handel Preis-Mauschelei im Internet – was steckt dahinter?

Die EU-Kommission geht dem Verdacht nach, Firmen hätten mit unerlaubten Methoden die Online-Kunden benachteiligt. Mehr als ein Dutzend Firmen aus verschiedenen Branchen sind im Visier. Was dahinter steckt.

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Die Kartellwächter glauben, dass Abmachungen zwischen großen Reiseveranstaltern einerseits und Hotels andererseits dazu geführt haben könnten, dass Kunden nicht auf in anderen EU-Staaten geltende Online-Angebote zugreifen konnten. Quelle: dpa

Brüssel Hotelbuchungen, Heimelektronik, Computerspiele: Verbraucher in Europa haben dafür womöglich jahrelang zu viel im Internet-Handel bezahlt. Die EU-Wettbewerbshüter nahmen am Donnerstag mehr als ein Dutzend großer Firmen ins Visier, die möglicherweise zu illegalen Geschäftspraktiken griffen. Ein Überblick:

Welche Probleme sehen die Wettbewerbshüter bei Online-Hotelbuchungen?

Die Kartellwächter glauben, dass Abmachungen zwischen großen Reiseveranstaltern (Kuoni, Rewe, Thomas Cook, Tui) einerseits und Hotels andererseits dazu geführt haben könnten, dass Kunden nicht auf in anderen EU-Staaten geltende Online-Angebote zugreifen konnten. Dies hätte letztlich dazu geführt, dass sie teilweise höhere Preise zahlen mussten.

Nach EU-Recht dürfen Verbraucher aber nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes benachteiligt werden. Im EU-Binnenmarkt - auch im Online-Handel - müssen Kunden aus allen Ländern die Möglichkeit haben, auf die jeweils günstigsten Angebote in anderen EU-Staaten zuzugreifen.´

Worin besteht der Verdacht gegen die Elektronik-Firmen?

Der Computer-Anbieter Asus, der Elektroriese Philips sowie die Unterhaltungselektronik-Marken Denon, Marantz und Pioneer könnten Online-Händler daran gehindert haben, die Preise für ihre Technik frei festzulegen, vermutet die Kommission. Ein solches Vorgehen sei in der heutigen Zeit besonders gravierend, weil viele Händler die Preise bei der Konkurrenz von Software überwachen lassen und ihr eigenes Angebot darauf abstimmen. Damit könne ein solches künstliches Hochhalten der Preise einen breiteren Einfluss auf den Markt gehabt haben.

Warum nimmt die Kommission die Spieleanbieter ins Visier?

Die Wettbewerbshüter vermuten, dass die fünf Games-Publisher Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax beim Verkauf ihrer Spiele über die populäre Online-Plattform Steam zum sogenannten Geoblocking gegriffen hätten. Das bedeutet, dass Titel für Verbraucher nicht grenzübergreifend verfügbar waren. Gesteuert worden sei die Verteilung durch die Aktivierungsschlüssel für die Software, die es zu jedem verkauften Spiel gibt, vermutet die Kommission. Manche der Aktivierungsschlüssel seien nur in einzelnen Ländern wie Tschechien oder Polen gültig gewesen. Deshalb prüft sie nun die bilateralen Vereinbarungen zwischen Steam und den Spieleanbietern.

Wie kamen die Kartellwächter den Unternehmen auf die Schliche?

Bei den Hotelbuchungen wurde die EU-Kommission nach Beschwerden von Kunden auf mögliche Unregelmäßigkeiten aufmerksam. Die beiden anderen Untersuchungen startete sie hingegen auf eigene Initiative. In Kartellverfahren kommt dies vergleichsweise selten vor. Oft sind die Kartellwächter auf Hinweise von an unerlaubten Absprachen beteiligten Unternehmen angewiesen. Diese können im Gegenzug dann auf Straferlass oder zumindest reduzierte Bußgelder hoffen.

Wie schätzt die EU-Kommission die Situation im grenzüberschreitenden Online-Handel allgemein ein?

2015 bestellte mehr als die Hälfte aller erwachsenen EU-Bürger Waren oder Dienstleistungen im Internet, in einigen Ländern waren es sogar mehr als 80 Prozent. Nur 15 Prozent kauften allerdings in anderen EU-Ländern ein. Die EU-Kommission hat sich daher auf die Fahnen geschrieben, Barrieren im europaweiten Internethandel abzubauen.

Wie geht es nun weiter?

Das Verfahren bedeute keine Vorverurteilung, betont die Kommission. Die Behörde wird nun die Fälle im Detail prüfen und dabei auch die betroffenen Unternehmen einbeziehen. Im Gegensatz etwa zu Verfahren bei Fusionen gibt es bei Kartellfällen keine verbindlichen Fristen.

Die Reiseveranstalter Tui und Rewe bestätigten die Untersuchungen und kündigten an, mit der Kommission bei der Untersuchung zusammenzuarbeiten. Die Rewe-Touristiksparte DER Touristik hatte 2015 auch das Veranstaltergeschäft des Schweizer Kuoni-Konzerns übernommen.

Manchmal ziehen sich derartige Fälle über Jahre hin. Im äußersten Fall kann Brüssel eine Strafe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Wenn die Unternehmen kooperieren, können die Bußgelder allerdings deutlich geringer ausfallen.

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