„Papst-Verträge“ Rheinbahn vergisst Passus in Verträgen – Lebenslanges Recht auf Job

Bis zu 37 Mitarbeiter der Rheinbahn haben Anrecht auf ein lebenslanges Arbeitsverhältnis. Grund dafür ist ein fehlender Passus in Altverträgen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Rheinbahn vergisst Passus in Verträgen: Lebenslanges Recht auf Job Quelle: dpa

Düsseldorf Wegen eines Formulierungsfehlers in Arbeitsverträgen haben Dutzende Mitarbeiter der Düsseldorfer Rheinbahn das Anrecht auf ein lebenslanges Arbeitsverhältnis.

Zwischen 1980 und 2001 sei mehrfach fälschlicherweise eine alte Vertragsversion genutzt worden, sagte der Sprecher der Rheinbahn AG, Georg Schumacher, am Montag. In dieser Version habe der Artikel gefehlt, der den Vertrag mit Eintritt in das Rentenalter automatisch beende. Zuvor hatte die Tageszeitung „Express“ darüber berichtet.

Laut Schumacher gab es rund 100 „Papst-Verträge“. Aktuell seien es noch 37 - sie bestehen quer durch das Unternehmen und betreffen nicht eine bestimmte Sparte. Das Problem war bei der Rheinbahn seit einigen Jahren bekannt. Einem Mitarbeiter war der Fehler aufgefallen. Schumacher zufolge entstehen für das Unternehmen durch die „Papst-Verträge“ keine Konsequenzen.

Aufgrund des demografischen Wandels fehlten oft Mitarbeiter. Wenn Menschen daher länger arbeiten wollen als sie müssten, sei das kein Problem.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%