
Noch reagiert Insolvenzverwalter Arnd Geiwitz gelassen auf den Rückzug des Kaufinteressenten Penta: „Es ist völlig normal, dass aus einem Bieterprozess ein Investor ausscheidet", kommentierte er die Meldung. Der tschechische Finanzinvestor Penta hatte erklärt, er ziehe sich nach einer eingehenden Unternehmensprüfung zurück. „Wir werden keine bindende Offerte abgeben“, so ein Penta-Sprecher. Über die Gründe für den Rückzieher wolle er nicht sprechen, um den weiteren Verkaufsprozess nicht zu stören.
Droege noch im Spiel?
Neben Penta wurden in den Medien bisher das Investmenthaus Droege und der US-Finaninvestor Oaktree als aussichtsreichste Kandidaten für den Einstieg bei Schlecker gehandelt. Zwei weitere Bieter sind im Spiel, aber nicht namentlich bekannt. Ob der Düsseldorfer Investor Droege überhaupt noch zu den letzten fünf Bietern gehört, ist unklar. Einige Medien berichten, Droege habe kein Interesse mehr am ehemaligen Drogerieriesen. Eine Sprecherin sagte aber, Droege habe von Geiwitz noch keine Absage erhalten.
Geiwitz will bis Pfingsten einen Käufer für Schlecker gefunden haben. Parallel zu Schlecker versucht Geiwitz' Kanzleipartner Werner Schneider, die mit in die Insolvenz gerissene Tochterfirma Ihr Platz zu verkaufen. Er machte in Frankfurt deutlich, dass die Verhandlungen über Ihr Platz getrennt von Schlecker geführt werden. „Umso besser, wenn ein Investor Interesse an beiden hätte“, fügte Schneider hinzu.
Die erste Klagewelle rollt
Einen weiteren Dämpfer gab es von Hunderten früheren Schlecker-Beschäftigten. Sie sind kurz vor Fristablauf rechtlich gegen ihre Entlassung vorgegangen. Bis Anfang dieser Woche gingen bundesweit rund 450 Kündigungsklagen bei Arbeitsgerichten ein, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. Die Gerichte rechnen noch mit etlichen weiteren Klagen. Endgültige Zahlen über die Kündigungsklagen werden erst in den nächsten Wochen erwartet, wie mehrere Gerichte bekanntgaben. Erfolg könnten nach Expertenmeinung die Fälle haben, in denen ein Fehler bei der Sozialauswahl nachgewiesen wird.
Die Kündigungsschutzklage
Mit einer Kündigungsschutzklage wehrt sich ein Arbeitnehmer gegen seine Entlassung. Im Falle von Schlecker ist sie, weil das Unternehmen pleite ist, betriebsbedingt. Das lässt sich nicht anzweifeln. Daher müssen die Ex-Mitarbeiter die sogenannte "Sozialauswahl" in Frage stellen.
In der Praxis enden die meisten Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich - auch wenn das Ziel der Klage grundsätzlich die Fortführung des Arbeitsverhältnisses ist. Meist einigen sich die Parteien darauf, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden, der ehemaligen Arbeitnehmer erhält eine Abfindung. Darauf spekulieren wohl die meisten der Schlecker-Mitarbeiter.
Der Arbeitgeber muss denjenigen Mitarbeiter ermitteln, den eine Kündigung nach bestimmten sozialen Kriterien am wenigsten hart treffen würde. Das sind: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehindertenrecht. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob bei der Auswahl der gekündigten Person alle Kriterien entsprechend berücksichtigt wurden.
Ende März war nach der Pleite der Drogeriekette Schlecker mehr als 10 000 Mitarbeitern gekündigt worden, nachdem eine Auffanggesellschaft für diese gescheitert war. Besonders hoch ist die Zahl der eingereichten Klagen bisher in Berlin, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Die Gerichte rechnen jedoch mit weitaus mehr Klagen gegen die insolvente Drogeriekette, da die dreiwöchige Frist zur Einreichung in den meisten Fällen erst an diesem Freitag abläuft. Zudem sammeln in manchen Orten Gewerkschaften die Klagen ihrer Mitglieder, um sie gebündelt an die zuständigen Arbeitsgerichte zu übergeben.