Postbeamte EuGH hebt Beschluss gegen Pensionshilfen auf

Staatliche Hilfen für die Pensionszahlungen verschaffe der Deutschen Post einen wirtschaftlichen Vorteil, meint die EU-Kommission. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat dieser Einschätzung nicht zugestimmt.

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Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärt den Beschluss der EU-Kommission für nichtig. Quelle: dpa

Brüssel Die EU-Kommission hat im Streit über staatliche Hilfen für Pensionszahlungen an Beamte der Deutschen Post vor Gericht eine Schlappe erlitten. Die Brüsseler Behörde habe nicht nachgewiesen, dass der Konzern durch die Kofinanzierung Deutschlands einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten habe, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag. Die Luxemburger Richter erklärten deshalb den Beschluss der EU-Kommission von 2012 für nichtig, in dem die Post aufgefordert wurde, einen Betrag zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro zurückzuzahlen. Vor dem EuGH fechten die Bonner und die EU-Kommission weitere Verfahren aus.

Im vorliegenden Fall hatte die Brüsseler Behörde 2012 entschieden, dass die Post durch den Staat widerrechtlich Subventionen zur Zahlung von Beamtenpensionen erhalten hat. Deutschland hatte gegen diesen Beschluss Klage vor dem EuGH eingelegt. (Az: T-143/12)

Die Post hatte in Folge der Kommissionsentscheidung rund 377 Millionen Euro an den Bund überwiesen – und ebenfalls gegen die Entscheidung der Kommission geklagt. Das Geld liegt nun auf einem Treuhandkonto. Das Unternehmen sei zuversichtlich, die gezahlten Gelder nun zurückzuerhalten.

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