Preiskrieg ums Toilettenpapier Warum bei Edeka jetzt Zewa- und Tempo-Toilettenpapier knapp wird

In der Toilettenpapier-Sektion klaffen mancherorts schon wieder Löcher.

Der schwedische Hygienepapierhersteller Essity will nur noch begrenzt Toilettenpapier der Marken Zewa und Tempo an den deutschen Handel liefern – mit einer gewagten Begründung.

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In der Toilettenpapier-Sektion im Edeka-Markt an der Duisburger Straße in Düsseldorf klaffen wieder Löcher. Auch im Edeka an der benachbarten Nordstraße fehlt auffällig Ware im Regal bei den Hygienepapieren. Es ist keinesfalls so dramatisch wie in den ersten Wochen der Coronakrise. Aber: Gut gefüllt sieht anders aus.

Auch wenn die Mitarbeiter nicht genau sagen wollen, welche Papiere aktuell fehlen – ausgerechnet in der Nähe von Zewa- und Tempoprodukten schwinden die Vorräte. Diese Lage dürfte das Ergebnis eines erbitterten Tauziehens zwischen dem führenden Toilettenpapierhersteller Essity aus Schweden und dem deutschen Einzelhandel sein. Es geht darum, wer die Kostensteigerungen aus rasant steigenden Rohstoffpreisen zu schultern hat. Ob dabei Essitys Strategie aufgeht, zu den ursprünglich vereinbarten Preisen nicht mehr zu liefern, scheint indes fraglich.

Die „Lebensmittelzeitung“ berichtete Ende vergangener Woche, dass sich Essity nicht mehr an seinen bestehenden Liefervertrag mit Edeka gebunden fühle: „Angesichts drastisch gestiegener Rohstoff- und Energiepreise  fordert Essity noch während der Laufzeit seines Vertrages deutlich höhere Preise“, so das Branchenblatt. Mehrere Edeka-Händler hätten berichtet, dass sie einige Produkte, wie Tempo-Taschentücher gar nicht mehr bestellen könnten. Auch das Zewa-Sortiment sei nur eingeschränkt verfügbar – so sehr, dass es in den Regalen schon auffalle.

Essity bestätigt gegenüber der Wirtschaftswoche, dass der Konzern eine Preiserhöhung von insgesamt 20 Prozent durchsetzen will. Zu den Verhandlungen selbst äußert sich Sprecherin Michaela Wingefeld nicht. Ganz generell gelte aber, dass „keine Engpässe“ zu erwarten seine, „Rohstoffe wie Zellstoff und Recyclingpapier sind verfügbar, unsere Fabriken laufen ohne Einschränkung.“ Allerdings seien die Zellstoffpreise in den vergangene Monaten durch die Decke gegangen, Energie sei deutlich teurer geworden und die Logistikkosten hätten sich vervierfacht: „Dazu führen wir aktuell Gespräche mit unseren Handelspartnern.“

Laut Informationen der Lebensmittelzeitung argumentiert Essity dabei mit einer „Störung der Geschäftsgrundlage“. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es tatsächlich den Paragraphen 313, der bestimmt, dass man beim Wegfall der Geschäftsgrundlage einen Vertrag nicht erfüllen muss. Allerdings klärt das Gesetz nicht, wie grundlegend eine Veränderung sein muss, um auch gerichtsfest zu sein. Thomas Rüfner, Professor für Rechtswissenschaften und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Trier hält eine Umsetzung, wie Essity sie offenbar vorhat, für schwierig: „Dass ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB angenommen wird, ist – angesichts der offenen Formulierung des Gesetzes – nicht undenkbar, aber die Hürden sind hoch.“

In der Wirtschaftsgeschichte gab es überhaupt nur einen Fall, bei dem der Paragraph zum Zug kam. Das waren Immobilienverkäufe 1919 während der großen Inflation nach dem Ersten Weltkrieg. Damals hatten manche Menschen ihre Häuser verkauft. Der Wert des Geldes verfiel bis zur Auszahlung aber so schnell, dass sie sich nicht einmal ein Brot für den Gegenwert des Hauses leisten konnten.

Selbst in der Ölkrise, ebenfalls eine Zeit größerer wirtschaftlicher Verwerfungen, lehnte das BGH 1978 Vertragsaussetzungen aufgrund von veränderten Marktbedingungen ab. Die Stadt Lübeck hatte im Herbst 1972 im Herbst ihren gesamten Jahresbedarf 15,3 Millionen Tonnen leichtes Heizöl für  1973 gekauft. Der Einkaufspreis für den Verkäufer in Rotterdam aber verdoppelte sich schon bis Juni 1973 und stieg bis zum Jahresende auf das Sechsfache des Vertragspreises. Der Lieferant stellte im Herbst die Lieferungen ein, die Stadt musste sich am Markt eindecken. Ein Gericht entschied schließlich, dass der vertragsbrüchige Partner die Mehrkosten der Stadt decken musste.

Zunächst muss man jeden Vertrag individuell prüfen“, sagt der Münchener Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schindler von der Kanzlei Lutz Abel. Er hatte jüngst eine Analyse zur Rechtslage gemacht, um eine Basis für etwaige Vertragsänderungen aufgrund des Rohstoffpreisanstiegs infolge der Corona-Pandemie auszuloten. „Ausnahmevorschriften greifen nur selten. Präzedenzfälle, an denen sich Gerichte bei der Entscheidungsfindung orientieren können, gibt es daher wenig.“ Er geht davon aus, dass die meisten streitenden Parteien sich außergerichtlich einigen.

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Der Sportbekleidungshersteller Adidas hatte zu Beginn der Pandemie etwa seine Mietzahlungen für Geschäftslokale gestoppt, die wegen des Lockdowns nicht öffnen durften. Adidas begründete das Vorgehen mit einer Störung der Geschäftsgrundlage durch Corona. Allerdings waren es nicht die Gerichte, sondern der öffentliche Aufschrei, der Adidas-CEO Kaspar Rorstedt zu einer Kehrtwende und einer Entschuldigung veranlasste.

Edeka jedenfalls droht Essity nun mit einem Rechtsstreit, so berichtet die Lebensmittelzeitung. Die Schweden könnten auf Granit beißen, und die Regale wieder füllen müssen. Pacta sunt servanda – so lautet schließlich einer der bekanntesten Rechtsgrundsätze: Verträge sind einzuhalten.

Mehr zum Thema: Die Zellstoffindustrie ist wegen der hohen Holzpreise unter Druck – und wird kreativ. Hersteller von Toilettenpapier setzen auf neue Bestandteile – und muten den Kunden teils auch optisch was zu.

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